Betriebsanweisungen erstellen lassen: handgefertigt, rechtssicher, immer aktuell.
Von zertifizierten Experten handgefertigt nach TRGS 555. Intelligent geclustert, direkt aus Ihren Sicherheitsdatenblättern, weniger Dokumente, mehr Qualität.
Sammel-BAs
Einzel-BAs (CMR / Sonderstoffe)
Unser Ansatz
Warum unsere Betriebsanweisungen
anderen voraus sind
Handgefertigt von Experten, intelligent geclustert durch unseren Algorithmus. Das Ergebnis: weniger Dokumente, mehr Qualität.
Handgefertigte Qualität
Jede Betriebsanweisung wird von einem zertifizierten Experten nach TRGS 555 individuell verfasst. Kein automatisierter Text, kein Copy-Paste aus Vorlagen.
Intelligentes Clustering
Unser Algorithmus identifiziert, welche Stoffe als Sammel-BA zusammengefasst werden können. CMR-Stoffe und chemisch sehr unterschiedliche Substanzen wie z.B. Schwefelsäure erhalten grundsätzlich eine eigene Einzel-BA.
Deutlich weniger Dokumente
Durch Clustering entsteht ein Bruchteil der BAs gegenüber einer Einzelerstellung. Weniger Dokumente, geringerer Pflegeaufwand, bessere Übersichtlichkeit für Ihre Mitarbeiter.
Fokus auf Gesundheitsschutz
Praxisnahe Sprache, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz wirklich verstehen. Geschrieben für den Menschen, nicht für den Auditor.
Im Kataster direkt verknüpft
Jede Betriebsanweisung ist mit dem entsprechenden Gefahrstoffeintrag im Kataster verknüpft. Kein Suchen, kein manuelles Ablegen, die aktuelle Version immer abrufbar.
Revisionssichere Archivierung
Jede Version dauerhaft archiviert und mit Zeitstempel versehen. Was wann galt, ist jederzeit lückenlos nachvollziehbar.
Der Prozess
Vom Kataster zur
fertigen Betriebsanweisung
Kataster als Datenbasis
Alle Stoffdaten liegen aus Ihrem fertigen Gefahrstoffkataster vor. Das ist die vollständige Grundlage für jeden weiteren Schritt.
Clustering-Analyse
Unser Algorithmus analysiert Ihr Kataster und entscheidet, welche Stoffe als Sammel-BA zusammengefasst werden können. CMR-Stoffe und chemisch sehr verschiedene Substanzen wie Schwefelsäure werden grundsätzlich getrennt behandelt.
Handgefertigte Erstellung durch Experten
Unsere Fachkräfte schreiben jede BA individuell nach TRGS 555. Nach interner Prüfung und Freigabe durch eine fachkundige Person ist die Betriebsanweisung aktiv.
Beispiel
So sieht eine fertige Betriebsanweisung aus
Strukturiert, praxisnah, rechtskonform nach TRGS 555. Im Gefahrstoffkataster direkt verknüpft, kein Suchen.
Vereinfachte Darstellung. Laden Sie eine echte Betriebsanweisung herunter:
BA Natronlauge (PDF)Nummer: BA-2024-047
Datum: 06/2025
Arbeitsplatz: Gefahrstofflager
Betriebsanweisung
gem. § 14 GefStoffV
Betrieb: Musterfirma GmbH
1. GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
Schwefelsäure 96 %
Einzel-BA · Lagerklasse 8A
2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
- • Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314)
- • Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290)
- • Wassergefährdungsklasse WGK 1
3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
- • Schutzbrille mit Seitenschutz und Gesichtsschutzschild tragen
- • Schutzhandschuhe (Nitril, mind. 0,4 mm) tragen
- • Säureschürze tragen
- • Bei Verdünnung immer erst Wasser vorlegen, nie Säure
- • Verspritzen und Verschütten unbedingt vermeiden
4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL
- • Löschversuch mit Wasser oder Schaumlöscher
- • Verschüttetes mechanisch aufnehmen
- • Geeignetes Bindemittel verwenden
5. ERSTE HILFE · NOTRUF 112
Haut: 15 Min. mit viel Wasser spülen
Augen: 15 Min. bei gespreizten Lidern spülen, Arzt
Einatmen: Frischluft, bei Beschwerden Arzt
6. SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Erstellt
Gefahrstoffbeauftragter
Geprüft
Fachkundige Person
In Kraft gesetzt
06/2025
Version
1.0
Warum Einzel-BA für Schwefelsäure?
Chemisch einzigartig
Exotherme Reaktion mit Wasser, starkes Oxidationsmittel. Nicht mit anderen Stoffen im Betrieb zusammenfassbar.
Eigenes Gefahrenprofil
Stark ätzend mit spezifischen Schutzanforderungen. Kein anderer Stoff im Betrieb hat ein vergleichbares Risikoprofil.
Gesetzliche Anforderung
TRGS 555 fordert individuelle Betriebsanweisungen, wenn Stoffe nicht sinnvoll zusammengefasst werden können.
Ihre Einsparung durch Clustering
-83 %
weniger BA-Dokumente
Aus 29 Einzelstoffen werden 3 Sammel-BAs und 2 Einzel-BAs. Handgefertigt, jede einzelne.
Gesetzliche Pflicht
Betriebsanweisungen nach GefStoffV § 14 und TRGS 555
Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen gilt für jedes Unternehmen, das mit Gefahrstoffen umgeht. Unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Anzahl der Stoffe.
- GefStoffV § 14: Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind gesetzlich vorgeschrieben
- TRGS 555: Anforderungen an Inhalt, Form und Qualifikation des Erstellers
- Aktualisierungspflicht bei jeder Änderung des Stoffs, der Tätigkeit oder der SDB-Version
- Unterweisungspflicht der Beschäftigten auf Basis der Betriebsanweisung (mind. jährlich)
Erste Orientierung
Zuerst kalkulieren, dann beauftragen
Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren Bedarf einzuschätzen, bevor Sie uns beauftragen.
Kostenloser Rechner
Einsparpotenzial sofort sehen
H-Sätze eingeben, BA-Cluster-Anzahl sofort sehen. So wissen Sie vor dem Erstgespräch, wie viele Betriebsanweisungen für Ihren Betrieb realistisch anfallen.
Kostenrechner
Internen Pflegeaufwand kennen
Was kostet Sie die jährliche Pflege des Gefahrstoffkatasters intern? Rechnen Sie es gegen den SeDi-Tech-Preis und sehen Sie, wo Sie stehen.
FAQ
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