Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen erstellen lassen: handgefertigt, rechtssicher, immer aktuell.

Von zertifizierten Experten handgefertigt nach TRGS 555. Intelligent geclustert, direkt aus Ihren Sicherheitsdatenblättern, weniger Dokumente, mehr Qualität.

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Unser Ansatz

Warum unsere Betriebsanweisungen anderen voraus sind

Handgefertigt von Experten, intelligent geclustert durch unseren Algorithmus. Das Ergebnis: weniger Dokumente, mehr Qualität.

Handgefertigte Qualität

Jede Betriebsanweisung wird von einem zertifizierten Experten nach TRGS 555 individuell verfasst. Kein automatisierter Text, kein Copy-Paste aus Vorlagen.

Intelligentes Clustering

Unser Algorithmus identifiziert, welche Stoffe als Sammel-BA zusammengefasst werden können. CMR-Stoffe und chemisch sehr unterschiedliche Substanzen wie z.B. Schwefelsäure erhalten grundsätzlich eine eigene Einzel-BA.

Deutlich weniger Dokumente

Durch Clustering entsteht ein Bruchteil der BAs gegenüber einer Einzelerstellung. Weniger Dokumente, geringerer Pflegeaufwand, bessere Übersichtlichkeit für Ihre Mitarbeiter.

Fokus auf Gesundheitsschutz

Praxisnahe Sprache, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz wirklich verstehen. Geschrieben für den Menschen, nicht für den Auditor.

Im Kataster direkt verknüpft

Jede Betriebsanweisung ist mit dem entsprechenden Gefahrstoffeintrag im Kataster verknüpft. Kein Suchen, kein manuelles Ablegen, die aktuelle Version immer abrufbar.

Revisionssichere Archivierung

Jede Version dauerhaft archiviert und mit Zeitstempel versehen. Was wann galt, ist jederzeit lückenlos nachvollziehbar.

Der Prozess

Vom Kataster zur fertigen Betriebsanweisung

01

Kataster als Datenbasis

Alle Stoffdaten liegen aus Ihrem fertigen Gefahrstoffkataster vor. Das ist die vollständige Grundlage für jeden weiteren Schritt.

02

Clustering-Analyse

Unser Algorithmus analysiert Ihr Kataster und entscheidet, welche Stoffe als Sammel-BA zusammengefasst werden können. CMR-Stoffe und chemisch sehr verschiedene Substanzen wie Schwefelsäure werden grundsätzlich getrennt behandelt.

03

Handgefertigte Erstellung durch Experten

Unsere Fachkräfte schreiben jede BA individuell nach TRGS 555. Nach interner Prüfung und Freigabe durch eine fachkundige Person ist die Betriebsanweisung aktiv.

Beispiel

So sieht eine fertige Betriebsanweisung aus

Strukturiert, praxisnah, rechtskonform nach TRGS 555. Im Gefahrstoffkataster direkt verknüpft, kein Suchen.

Vereinfachte Darstellung. Laden Sie eine echte Betriebsanweisung herunter:

BA Natronlauge (PDF)

Nummer: BA-2024-047

Datum: 06/2025

Arbeitsplatz: Gefahrstofflager

Betriebsanweisung

gem. § 14 GefStoffV

Betrieb: Musterfirma GmbH

1. GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Schwefelsäure 96 %

Einzel-BA · Lagerklasse 8A

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

GHS05
  • • Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314)
  • • Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290)
  • • Wassergefährdungsklasse WGK 1

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

  • Schutzbrille mit Seitenschutz und Gesichtsschutzschild tragen
  • Schutzhandschuhe (Nitril, mind. 0,4 mm) tragen
  • Säureschürze tragen
  • Bei Verdünnung immer erst Wasser vorlegen, nie Säure
  • Verspritzen und Verschütten unbedingt vermeiden

4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL

  • • Löschversuch mit Wasser oder Schaumlöscher
  • • Verschüttetes mechanisch aufnehmen
  • • Geeignetes Bindemittel verwenden

5. ERSTE HILFE · NOTRUF 112

Haut: 15 Min. mit viel Wasser spülen

Augen: 15 Min. bei gespreizten Lidern spülen, Arzt

Einatmen: Frischluft, bei Beschwerden Arzt

6. SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Restmengen in bereitgestellten, gekennzeichneten Behältern nach Vorgabe des Sonderabfallbeauftragten sammeln und entsorgen. Verschüttetes in saubere Kunststoffbehälter einfüllen und luftdicht verschlossen entsorgen.

Erstellt

Gefahrstoffbeauftragter

Geprüft

Fachkundige Person

In Kraft gesetzt

06/2025

Version

1.0

Warum Einzel-BA für Schwefelsäure?

Chemisch einzigartig

Exotherme Reaktion mit Wasser, starkes Oxidationsmittel. Nicht mit anderen Stoffen im Betrieb zusammenfassbar.

Eigenes Gefahrenprofil

Stark ätzend mit spezifischen Schutzanforderungen. Kein anderer Stoff im Betrieb hat ein vergleichbares Risikoprofil.

Gesetzliche Anforderung

TRGS 555 fordert individuelle Betriebsanweisungen, wenn Stoffe nicht sinnvoll zusammengefasst werden können.

Ihre Einsparung durch Clustering

-83 %

weniger BA-Dokumente

Aus 29 Einzelstoffen werden 3 Sammel-BAs und 2 Einzel-BAs. Handgefertigt, jede einzelne.

Gesetzliche Pflicht

Betriebsanweisungen nach GefStoffV § 14 und TRGS 555

Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen gilt für jedes Unternehmen, das mit Gefahrstoffen umgeht. Unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Anzahl der Stoffe.

  • GefStoffV § 14: Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind gesetzlich vorgeschrieben
  • TRGS 555: Anforderungen an Inhalt, Form und Qualifikation des Erstellers
  • Aktualisierungspflicht bei jeder Änderung des Stoffs, der Tätigkeit oder der SDB-Version
  • Unterweisungspflicht der Beschäftigten auf Basis der Betriebsanweisung (mind. jährlich)

Erste Orientierung

Zuerst kalkulieren, dann beauftragen

Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren Bedarf einzuschätzen, bevor Sie uns beauftragen.

Schritt 1

Kostenloser Rechner

Einsparpotenzial sofort sehen

H-Sätze eingeben, BA-Cluster-Anzahl sofort sehen. So wissen Sie vor dem Erstgespräch, wie viele Betriebsanweisungen für Ihren Betrieb realistisch anfallen.

BA-Cluster-Rechner öffnen
Schritt 2

Kostenrechner

Internen Pflegeaufwand kennen

Was kostet Sie die jährliche Pflege des Gefahrstoffkatasters intern? Rechnen Sie es gegen den SeDi-Tech-Preis und sehen Sie, wo Sie stehen.

Kostenrechner öffnen

FAQ

Häufige Fragen

Betriebsanweisungen müssen bei jeder Änderung des Stoffs, der Tätigkeit oder des Sicherheitsdatenblatts aktualisiert werden. Wir überwachen Ihre SDBs und informieren Sie bei Änderungen. Unsere Experten prüfen und aktualisieren die betroffenen BAs anschließend.
Nein. Das Sicherheitsdatenblatt ist ein technisches Informationsdokument für Fachkundige. Die Betriebsanweisung nach GefStoffV § 14 ist eine eigenständige arbeitsplatzbezogene Anweisung für Beschäftigte, mit anderen Inhalten und einer anderen Sprache.
Die Erstellung muss durch oder unter Aufsicht einer fachkundigen Person nach TRGS 555 erfolgen. Alle SeDi-Tech Betriebsanweisungen werden von zertifizierten Fachkräften erstellt und geprüft.
Marktpreise für manuell erstellte Betriebsanweisungen liegen bei 150 bis 300 EUR pro Dokument. Durch intelligentes Clustering entstehen deutlich weniger Dokumente als bei Einzelerstellung. Konkrete Preise im persönlichen Erstgespräch.
Eine Einzel-BA deckt einen einzelnen Stoff ab. CMR-Stoffe und chemisch sehr unterschiedliche Substanzen wie z.B. Schwefelsäure erhalten grundsätzlich eine eigene Einzel-BA. Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften werden von unserem Algorithmus als Sammel-BA zusammengefasst. Das reduziert die Gesamtzahl der Dokumente erheblich. Jede BA wird dabei handgefertigt von einem Experten erstellt.

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