IATA & ADR · UN 3480 / 3481

Lithiumbatterien im Transport.

Praxisseminar für alle, die Lithiumbatterien oder akkubetriebene Geräte versenden. UN-Nummern, Verpackungsanweisungen, Mengengrenzen und Dokumentation.

Für wen ist das Seminar?

Jede Batterie, die das Lager verlässt, ist Gefahrgut.

Lithiumbatterien sind die am schnellsten wachsende Gefahrgut-Kategorie. Strengere Vorschriften, häufige Revisionen und komplexe Ausnahmeregelungen machen es schwierig, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

  • E-Commerce-Unternehmen mit akkubetriebenen Produkten
  • Elektronikhersteller und -händler
  • Logistiker mit Lithiumbatterie-Sendungen
  • E-Bike- und E-Mobility-Anbieter
  • Versender medizinischer Geräte
  • Drohnen- und RC-Modell-Anbieter
Schulung anfragen

Häufige Fehler in der Praxis

Falsche UN-Nummer

Verwechslung zwischen Zelle, Batterie, allein oder im Gerät.

Abschnitt-II-Grenzwerte übersehen

Sendungen über dem Wh-Limit ohne vollständige Gefahrgutbehandlung.

Fehlende Markierung

Handhabungsaufschrift vergessen oder falsch angebracht.

SoC nicht dokumentiert

Bei Li-Metall: State of Charge unter 30% muss für einige Transporte nachgewiesen werden.

Schulungsinhalte

Von der Klassifizierung bis zum Dokument.

01

Klassifizierung & UN-Nummern

UN 3480/3481 (Li-Ionen) vs. UN 3090/3091 (Li-Metall). Batterien vs. Zellen. State of Charge (SoC) und Wh-Berechnung.

02

Verpackungsanweisungen

PI 965 (UN 3480), PI 966/967 (UN 3481), PI 968-970 für Li-Metall. Abschnitt I vs. Abschnitt II: Wann gilt was?

03

IATA Mengengrenzen

Wh-Grenzwerte pro Zelle, pro Batterie, pro Packstück. Abschnitt-II-Limits und wann die volle Gefahrgutbehandlung greift.

04

Kennzeichnung & Markierung

Lithiumbatterie-Handhabungsaufschriften, Gefahrzettel Klasse 9, Orientierungspfeile, UN-Nummermarkierung.

05

Begleitdokumente

Shipper's Declaration vs. DGD. Wann ist welches Dokument erforderlich? Aufzeichnungspflichten und Archivierung.

06

ADR-Spezifika

Lithiumbatterien auf der Straße: UN 3480/3481 nach ADR. Freistellungen, Sondervorschriften SV 188, 230, 310.

FAQ

Häufige Fragen

Lithiumbatterien können bei Beschädigung, Kurzschluss oder falscher Lagerung überhitzen und thermisches Durchgehen (Thermal Runaway) verursachen. Dieses Risiko hat zu strengen Transportvorschriften nach IATA DGR und ADR geführt.
UN 3480 bezeichnet Lithium-Ionen-Akkumulatoren/-Batterien allein (ohne Gerät). UN 3481 bezeichnet Lithium-Ionen-Akkumulatoren/-Batterien, die in Geräten oder mit Geräten verpackt sind. Beide unterliegen unterschiedlichen Verpackungsanweisungen (PI 965/966/967).
Abschnitt II der Verpackungsanweisungen erlaubt den Transport kleiner Mengen von Lithiumbatterien als weniger regulierte Ausnahme. Die Mengengrenzen (Wh pro Zelle und Batterie) sind streng definiert. Bei Überschreitung greift Abschnitt I mit vollen Gefahrgutvorschriften.
Für alle, die Laptops, Smartphones, E-Bikes, E-Rollstühle, Drohnen, Industriebatterien oder andere akkubetriebene Geräte versenden. Besonders E-Commerce-Unternehmen und Logistiker müssen die Regelungen zwingend kennen, da die Vorschriften bei Luftfracht besonders strikt sind.

Seminar anfragen

Angebot in 24 Stunden.
Persönlich vom Fachexperten.

Teilen Sie uns Ihre Schulungsart und Teilnehmerzahl mit. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem individuellen Angebot.

Schulungsanfrage stellen

Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Persönliche Antwort vom Fachexperten  ·  Kein Autoresponder

oder direkt besprechen