TRGS 900 · TRGS 903 · MAK/BAT

Grenzwert-Checker: AGW, MAK-Wert & BGW auf einen Blick

CAS-Nummer oder Stoffname eingeben und sofort sehen, welcher Grenzwert gilt, aus welcher Quelle und mit welchem Stand. Kostenlos, über 1.100 Stoffe.

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Was der Grenzwert-Checker leistet

CAS-Nummer oder Stoffname

Suche über CAS-Nr. oder Bezeichnung, inklusive gängiger Synonyme aus der DFG-Liste.

Drei Grenzwertarten auf einen Blick

AGW (TRGS 900/910, gesetzlich bindend), MAK-Wert (DFG-Empfehlung) und BGW (TRGS 903, Biomonitoring) klar getrennt und beschriftet.

Amtliche Quellen

Direkt aus den BAuA-Listen zu TRGS 900/910/903 und der aktuellen MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG. Keine Zwischenquelle.

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AGW, MAK-Wert und BGW: Was ist der Unterschied?

In der deutschen Gefahrstoffpraxis kursieren mehrere Grenzwertbegriffe, die häufig verwechselt werden. Der Grenzwert-Checker zeigt alle drei getrennt und beschriftet, damit klar bleibt, welcher Wert gesetzlich bindend ist und welcher eine wissenschaftliche Empfehlung darstellt.

AGW

Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900 / 910)

Der gesetzlich maßgebliche Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz. Wird vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) festgelegt und ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bindend. Nicht jeder Stoff hat einen AGW.

MAK

MAK-Wert (DFG-Kommission)

Wissenschaftliche Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, jährlich veröffentlicht in der MAK- und BAT-Werte-Liste. Dient häufig als Grundlage für den AGW, ist selbst aber nicht rechtsverbindlich und kann vom AGW abweichen oder für Stoffe ohne AGW vorliegen.

BGW

Biologischer Grenzwert (TRGS 903)

Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im Blut oder Urin. Relevant für die arbeitsmedizinische Vorsorge (Biomonitoring), unabhängig vom Luftgrenzwert.

Wichtiger Hinweis

Der MAK-Wert ist keine Ersatzgröße für den AGW. Beide können sich unterscheiden, und ein Stoff kann einen MAK-Wert ohne AGW haben oder umgekehrt. Für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist ausschließlich der AGW nach TRGS 900/910 maßgeblich, sofern einer festgelegt ist.

Datenquellen

Der Grenzwert-Checker verwendet ausschließlich amtliche und wissenschaftlich anerkannte Quellen:

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FAQ

Häufige Fragen

Der AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) nach TRGS 900/910 ist der gesetzlich maßgebliche Wert im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV. Der MAK-Wert ist eine wissenschaftliche Empfehlung der DFG-Kommission, die oft als Grundlage für den AGW dient, selbst aber nicht rechtsverbindlich ist. Beide Werte können sich unterscheiden, und nicht jeder Stoff mit einem MAK-Wert hat auch einen AGW.
Der BGW nach TRGS 903 ist der Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im Blut oder Urin. Er ist unabhängig vom Luftgrenzwert und wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Biomonitoring) herangezogen.
Der AGW-Wert entspricht der aktuellen TRGS 900/910-Liste der BAuA und ist damit die rechtlich maßgebliche Angabe. MAK-Werte sind wissenschaftliche Empfehlungen der DFG ohne eigene Rechtsverbindlichkeit. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr; bei Diskrepanzen gelten die aktuellen Originaldokumente von BAuA und DFG.
Die zugrunde liegenden Listen werden von BAuA und DFG unregelmäßig, meist mehrmals jährlich, geändert. Der Grenzwert-Checker wird bei bekannten Aktualisierungen der Quelllisten nachgezogen. Für eine tagesaktuelle Prüfung einzelner kritischer Werte empfiehlt sich zusätzlich ein Blick in die aktuelle TRGS-Fassung.
Ein AGW wird nur für Stoffe festgelegt, für die eine toxikologisch fundierte, sichere Konzentrationsgrenze abgeleitet werden kann. Bei vielen krebserzeugenden Stoffen ist das nicht möglich; hier gelten stattdessen risikobezogene Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910, die der Grenzwert-Checker ebenfalls im AGW-Bereich anzeigt.

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