ADR 1.3-Schulung. Pflichtunterweisung Straßentransport.
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Beteiligten im Straßentransport von Gefahrgut. Als offenes Seminar oder direkt bei Ihnen im Betrieb.
ADR Kapitel 1.3
Schulungsnachweis
Protokolliert für alle beteiligten Personen
Gültigkeit
1 Jahr
Gültig bis
August 2027
Zielgruppe
Nicht nur für Fahrer. Für alle Beteiligten.
ADR Kapitel 1.3 verpflichtet alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind, zu einer Unterweisung, die ihrer Funktion entspricht. Das umfasst weit mehr als nur Fahrer.
- Disponenten und Logistiker
- Fahrer (ergänzend zum ADR-Schein)
- Lageristen und Verladepersonal
- Versandmitarbeiter und Packer
- Einkäufer mit Gefahrgutbezug
- Qualitäts- und Compliance-Manager
Auf einen Blick
Schulungsinhalte
Was die ADR 1.3-Schulung abdeckt.
01
Allgemeine Grundunterweisung
Gefahrgutrecht im Überblick, Bedeutung des ADR, Aufbau und Struktur, zuständige Behörden.
02
Gefahrenklassen & Symbole
Die 9 Gefahrgutklassen, Gefahrzettel, Rangfolge bei Mehrfachgefährdung, Verpackungsgruppen I–III.
03
Verpackung & Kennzeichnung
Verpackungsanforderungen, Kennzeichnung von Versandstücken, Großzettel, Gefahrgutzettel auf Fahrzeugen.
04
Beförderungsdokumente
Beförderungspapier nach ADR 5.4, Schriftliche Weisungen, Bestätigungspflichten, Muster und Formulare.
05
Sicherheitsvorschriften
Tunnelbeschränkungen, Fahrzeugausrüstung, persönliche Schutzausrüstung, Abstell- und Parkverbote.
06
Notfallmaßnahmen
Schriftliche Weisungen im Detail, Verhalten bei Unfall oder Leck, Erste Hilfe, Meldepflichten.
Rechtsgrundlage
ADR Kapitel 1.3: Schulungspflicht im Wortlaut.
ADR 1.3.1
Schulungspflicht für alle beteiligten Personen entsprechend ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten
ADR 1.3.2
Inhalt der Schulung: allgemeine Unterweisung sowie aufgabenspezifische Schulung
ADR 1.3.3
Auffrischungsunterweisung, um neue Kenntnisse bei Änderungen der Vorschriften sicherzustellen
FAQ
Häufige Fragen
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