Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffkataster erstellen lassen: rechtssicher, digital, ohne Eigenaufwand.

Wir erstellen Ihr Gefahrstoffkataster nach GefStoffV § 6, aus echten Lieferanten-SDBs, von zertifizierten Fachkräften validiert, dauerhaft aktuell.

Sebastian Dietl, Geschäftsführer SeDi-Tech GmbH · 30 Jahre Chemieerfahrung im Team · Zuletzt aktualisiert: 07.10.2026

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Gesetzliche Pflicht

Was ist ein Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis)?

Ein Gefahrstoffkataster, im Gesetz Gefahrstoffverzeichnis genannt, ist ein vollständiges Verzeichnis aller Gefahrstoffe, die in einem Betrieb eingesetzt, gelagert oder gehandhabt werden. Es erfasst für jeden Stoff die wesentlichen Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt (SDB): Gefährdungskategorie, GHS-Piktogramme, H- und P-Sätze, Lagerklasse und Schutzmaßnahmen.

Die Pflicht ergibt sich aus § 6 Abs. 12 GefStoffV und gilt für jeden Betrieb, der Gefahrstoffe verwendet, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Ein fehlendes oder veraltetes Kataster ist ein Auditrisiko und eine Ordnungswidrigkeit.

Betroffen sind u. a.

Produzierende Betriebe mit Lacken, Klebstoffen oder Reinigungsmitteln
Labore, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser
Lager und Logistik mit Gefahrgut-Beständen
Handwerksbetriebe mit lösemittelhaltigen Produkten
Öffentliche Einrichtungen und Kommunen

Anleitung

Gefahrstoffkataster anlegen: so gehen Sie vor

Sie können ein Gefahrstoffkataster selbst erstellen oder erstellen lassen. Der Weg ist in beiden Fällen derselbe. Der Unterschied liegt darin, wer die Arbeit macht und wer für die Qualität einsteht.

    1.

    Bestand erfassen: Alle Stoffe und Gemische aus Produktion, Lager, Werkstatt, Labor und Reinigung auflisten, auch Kleinmengen.

    2.

    Sicherheitsdatenblätter beschaffen: Zu jedem Produkt das aktuelle SDB des Lieferanten einholen. Fehlende oder veraltete Blätter beim Hersteller anfordern.

    3.

    Daten strukturiert eintragen: Einstufung, H- und P-Sätze, Piktogramme, Lagerklasse, Menge und Einsatzort je Stoff erfassen.

    4.

    Fachkundig prüfen lassen: Eine fachkundige Person prüft Einordnung und Vollständigkeit, bevor das Kataster als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung dient.

    5.

    Aktualisierung festlegen: Zuständigkeit und Auslöser definieren: neue Stoffe, neue SDB-Versionen, geänderte Mengen.

Unsicher, ob Ihre Stoffe unter die TRGS 510 fallen?

Die TRGS 510 betrifft die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Welche Anforderungen für Sie gelten, ergibt sich aus Lagerklasse, Menge und Lagerart der einzelnen Stoffe. Die Lagerklasse jedes Stoffs halten wir im Kataster fest.

Für den ersten Überblick: Lagerklassen-Rechner oder die kostenlose Kataster-Vorlage. Für eine verbindliche Einordnung Ihres Bestands sprechen Sie uns im Erstgespräch an.

Das Problem

Warum selbst erstellte Kataster bei Audits scheitern

Die drei häufigsten Fehler im Gefahrstoffkataster und wie wir sie von Anfang an vermeiden.

Nicht lieferantenspezifische Daten

Generische Datenbankeinträge statt herstellerspezifischer SDBs führen zu fehlerhaften Gefährdungsbeurteilungen und lückenhafter Dokumentation.

Unvollständige Erfassung

Scheinbar harmlose Hilfs- und Reinigungsstoffe werden übersehen. Jede Lücke im Kataster ist ein Risiko bei Behördenprüfungen und internen Audits.

Fehlende Aktualisierungsprozesse

Veraltete SDB-Versionen und Mengenangaben verstoßen direkt gegen die Anforderungen der GefStoffV. Ohne Prozess veraltet das Kataster still.

Unser Prozess

So erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster

01

Aktives Lieferantenmanagement

Wir kontaktieren Ihre Lieferanten direkt und beschaffen alle fehlenden Sicherheitsdatenblätter. Sie haben keinen Aufwand.

02

Automatisierter Import

KI extrahiert 17+ Parameter pro SDB, prüft auf Vollständigkeit und normiert alle Daten nach einheitlichem Standard.

03

Expertenvalidierung

Jeder Katastereintrag wird von einer fachkundigen Person nach GefStoffV § 6 geprüft und freigegeben. Geprüfte Dokumentation von zertifizierten Fachkräften.

04

Kontinuierliche Aktualisierung

Wir pflegen Ihr Kataster dauerhaft. Neue SDB-Versionen werden automatisch erkannt und sofort eingepflegt.

25.000+ verwaltete SDBs
17+ Parameter pro Stoff
Expertenvalidiert nach GefStoffV § 6
Dauerhaft aktuell

Datenqualität

Aus Ihren SDBs extrahiert. Herstellerspezifisch.

Wir beziehen jeden Wert direkt aus dem Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten, nicht aus einer generischen Datenbank. Was Ihr Hersteller dokumentiert, steht in Ihrem Kataster.

Aus SDB extrahiert

Handelsname
Hersteller
CAS
GHS-Piktogramme
Gefahrstoff (ja/nein)
Signalwort
H-Sätze
P-Sätze
Aggregatzustand
Flammpunkt
Siedepunkt
UN-Name
UN-Nummer
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
Umweltgefahr
WGK
Lagerklasse

Inhaltsstoffe, VOC und Zündtemperatur auf Anfrage verfügbar.

Im Kataster

GiftigCMRBA vorhandenSubstitutionsmöglichkeitArchivierungAktivierungRevisionsdatum

Lagermengen werden in einer separaten, kundengepflegten Ansicht geführt.

Schwefelsäure 96 %Validiert

Hersteller

BASF SE

Signalwort

Gefahr

Aggregatzustand

flüssig

Flammpunkt

nicht anwendbar

Siedepunkt

337 °C

UN-Nummer

1830

UN-Name

SCHWEFELSÄURE

Verpackungsgruppe

II

Gefahrzettel

8

WGK

1

Lagerklasse

8A

Gefahrstoff

ja

Umweltgefahr

nein

VOC

nein

GHS-Piktogramme

GHS05
GHS07

Kataster-Ansicht

Giftignein
CMRnein
BAErstellt (Link)
Substitutiongeprüft
StatusAktiv
Revisionsdatum01.06.2025

Gesetzliche Grundlagen

Rechtssicherheit nach GefStoffV und TRGS

Das Gefahrstoffkataster ist Pflicht, nicht Kür. Wir kennen alle relevanten Anforderungen und stellen sicher, dass Ihre Dokumentation jeder Prüfung standhält.

GefStoffV § 6 Abs. 12

Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses für alle Betriebe

TRGS 400

Gefährdungsermittlung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

TRGS 410

Expositionsverzeichnis für krebserzeugende, keimzellmutagene Gefahrstoffe

TRGS 510

Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

Kostenrechner

Was kostet die laufende Pflege Ihres Katasters?

Interner Pflegeaufwand vs. SeDi-Tech, in zwei Minuten berechnet.

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Rechtskataster

Rechtsänderungen im Blick behalten

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Kundenstimmen

Das sagen Kunden aus der Praxis

„Wir haben unsere Sicherheitsdatenblätter geschickt und kurze Zeit später war das Kataster fertig. Ich musste nichts abtippen, und Sedi-Tech hatte es schon geprüft. Mein Team hätte dafür früher Wochen gebraucht.“
Leiterin Arbeitssicherheit, Maschinenbau (ca. 400 MA)
„Andere Tools lesen Name, Einstufung und H-Sätze aus, mehr nicht. Hier sind es 17 Parameter pro Stoff. Genau die fehlten uns bisher, und wir mussten keine Lücken mehr selbst füllen.“
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Chemiehandel
„Die KI-Auswertung wird bei Sedi-Tech von Fachleuten geprüft, bevor wir sie bekommen. Darauf verlassen wir uns, wir müssen nicht jeden Wert selbst mit dem Sicherheitsdatenblatt abgleichen.“
EHS-Managerin, Zulieferer Automotive
„Ich war skeptisch bei KI im Arbeitsschutz. Aber die App ist schnell und übersichtlich, und wenn ich etwas frage, antwortet ein Mensch.“
Geschäftsführerin, Laborbetrieb

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Ihr Festpreis für das Gefahrstoffkataster

Nennen Sie uns die ungefähre Zahl Ihrer Gefahrstoffe und wie schnell Sie starten möchten. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden werktags mit Ihrem Angebot.

  • Festpreis nach Anzahl Ihrer Gefahrstoffe
  • 3 Monate App-Zugang inklusive
  • Export als Excel
  • Fehlende Sicherheitsdatenblätter besorgen wir

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FAQ

Häufige Fragen

Beide Begriffe meinen in der Praxis dasselbe. Das Gesetz spricht in § 6 Abs. 12 GefStoffV vom Gefahrstoffverzeichnis, im Betrieb hat sich der Begriff Gefahrstoffkataster eingebürgert. Gemeint ist die vollständige, aktuelle Übersicht aller eingesetzten Gefahrstoffe.
In fünf Schritten: Alle Stoffe und Gemische im Betrieb erfassen, zu jedem das aktuelle Sicherheitsdatenblatt beschaffen, die Daten (Einstufung, H- und P-Sätze, Lagerklasse, Menge, Einsatzort) strukturiert eintragen, die Einträge durch eine fachkundige Person prüfen lassen und einen festen Aktualisierungsprozess festlegen. Als Startpunkt hilft unsere kostenlose Vorlage, bei größeren Beständen übernehmen wir das Anlegen komplett.
Die TRGS 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ob und welche Anforderungen für Ihren Bestand greifen, hängt von Lagerklasse, Menge und Lagerart ab. Im Kataster erfassen wir zu jedem Stoff die Lagerklasse aus dem Sicherheitsdatenblatt. Für eine erste Orientierung gibt es unseren kostenlosen Lagerklassen-Rechner, bei Fragen zu Ihrem Bestand sprechen Sie uns an.
Ja. § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, unabhängig von der Betriebsgröße. Ausgenommen sind nur Betriebe, die ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Abs. 13 ausüben.
Das Kataster muss von einer fachkundigen Person nach GefStoffV § 6 erstellt werden. Bei SeDi-Tech übernehmen zertifizierte Fachkräfte die Validierung jedes Eintrags.
Wir arbeiten mit einem Festpreis, der sich nach der Anzahl Ihrer Gefahrstoffe richtet. Für ein konkretes Angebot nennen Sie uns die ungefähre Stoffzahl und Ihren gewünschten Starttermin, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden werktags. Wie sich der Aufwand im Vergleich zur eigenen Pflege darstellt, zeigt unser Kosten-Rechner.
Das ist häufig der Fall und kein Hindernis. Wir kontaktieren Ihre Lieferanten direkt und beschaffen die fehlenden Sicherheitsdatenblätter. Sie haben dabei keinen Aufwand.
Ihr Kataster liegt in unserer App im Portal für Sie bereit und lässt sich als Excel-Datei herunterladen. So können Sie die Daten auch außerhalb der App nutzen und Auditoren vorlegen.
Im Festpreis sind drei Monate App-Zugang enthalten. In dieser Zeit können Sie mit Ihrem Kataster arbeiten, die Gefährdungsbeurteilung und die Substitutionsprüfung in der App nutzen und Ihre Daten als Excel exportieren. Danach können Sie die laufende Pflege von Kataster und Dokumentation an uns übergeben. Das regeln wir in einem Vertrag.
Unser Kataster enthält alle Angaben, die § 6 Abs. 12 GefStoffV mindestens verlangt, und jeder Eintrag wird von einer fachkundigen Person geprüft. Darüber hinaus erfassen wir weitere Parameter pro Stoff. Ob ein Audit insgesamt bestanden wird, hängt auch von Ihrer übrigen Dokumentation ab, zum Beispiel von der Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen.
Nach § 6 Abs. 12 GefStoffV mindestens: die Bezeichnung des Gefahrstoffs, seine Einstufung oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, die im Betrieb verwendeten Mengenbereiche, die Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Stoff ausgesetzt sein können, und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt. SeDi-Tech erfasst 17+ Parameter pro Stoff und geht damit deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus.
Das Kataster ist bei jeder Änderung zu aktualisieren, also bei neuen Stoffen, geänderten SDB-Versionen oder veränderten Mengen. SeDi-Tech überwacht Ihre SDBs kontinuierlich und pflegt Änderungen automatisch ein.
Excel-Listen und generische Datenbanken enthalten oft nicht lieferantenspezifische Daten und haben keinen Aktualisierungsprozess. SeDi-Tech kombiniert echte Lieferanten-SDBs mit aktiver Pflege und expertenvalidierter Datenqualität. Das Ergebnis ist auditbereit, eine selbst gepflegte Liste selten.

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