Gefahrstoffkataster erstellen lassen: rechtssicher, digital, ohne Eigenaufwand.
Wir erstellen Ihr Gefahrstoffkataster nach GefStoffV § 6, aus echten Lieferanten-SDBs, von zertifizierten Fachkräften validiert, dauerhaft aktuell.
Erfassungsstand
Das Problem
Warum selbst erstellte Kataster
bei Audits scheitern
Die drei häufigsten Fehler im Gefahrstoffkataster und wie wir sie von Anfang an vermeiden.
Nicht lieferantenspezifische Daten
Generische Datenbankeinträge statt herstellerspezifischer SDBs führen zu fehlerhaften Gefährdungsbeurteilungen und lückenhafter Dokumentation.
Unvollständige Erfassung
Scheinbar harmlose Hilfs- und Reinigungsstoffe werden übersehen. Jede Lücke im Kataster ist ein Risiko bei Behördenprüfungen und internen Audits.
Fehlende Aktualisierungsprozesse
Veraltete SDB-Versionen und Mengenangaben verstoßen direkt gegen die Anforderungen der GefStoffV. Ohne Prozess veraltet das Kataster still.
Unser Prozess
So erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster
Aktives Lieferantenmanagement
Wir kontaktieren Ihre Lieferanten direkt und beschaffen alle fehlenden Sicherheitsdatenblätter. Sie haben keinen Aufwand.
Automatisierter Import
KI extrahiert 17+ Parameter pro SDB, prüft auf Vollständigkeit und normiert alle Daten nach einheitlichem Standard.
Expertenvalidierung
Jeder Katastereintrag wird von einer fachkundigen Person nach GefStoffV § 6 geprüft und freigegeben. Geprüfte Dokumentation von zertifizierten Fachkräften.
Kontinuierliche Aktualisierung
Wir pflegen Ihr Kataster dauerhaft. Neue SDB-Versionen werden automatisch erkannt und sofort eingepflegt.
Datenqualität
Aus Ihren SDBs extrahiert.
Herstellerspezifisch.
Wir beziehen jeden Wert direkt aus dem Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten, nicht aus einer generischen Datenbank. Was Ihr Hersteller dokumentiert, steht in Ihrem Kataster.
Aus SDB extrahiert
Inhaltsstoffe, VOC und Zündtemperatur auf Anfrage verfügbar.
Im Kataster
Lagermengen werden in einer separaten, kundengepflegten Ansicht geführt.
Hersteller
BASF SE
Signalwort
Gefahr
Aggregatzustand
flüssig
Flammpunkt
nicht anwendbar
Siedepunkt
337 °C
UN-Nummer
1830
UN-Name
SCHWEFELSÄURE
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
8
WGK
1
Lagerklasse
8A
Gefahrstoff
ja
Umweltgefahr
nein
VOC
nein
GHS-Piktogramme
Kataster-Ansicht
Gesetzliche Grundlagen
Rechtssicherheit nach GefStoffV und TRGS
Das Gefahrstoffkataster ist Pflicht, nicht Kür. Wir kennen alle relevanten Anforderungen und stellen sicher, dass Ihre Dokumentation jeder Prüfung standhält.
GefStoffV § 6 Abs. 12
Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses für alle Betriebe
TRGS 400
Gefährdungsermittlung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 410
Expositionsverzeichnis für krebserzeugende, keimzellmutagene Gefahrstoffe
TRGS 510
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Kostenrechner
Was kostet die laufende Pflege Ihres Katasters?
Interner Pflegeaufwand vs. SeDi-Tech, in zwei Minuten berechnet.
FAQ
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