TRGS 510 Zusammenlagerung

Lagerklassen-Rechner: Zusammenlagerung sofort prüfen

Lagerklassen eingeben und in Sekunden wissen, welche Gefahrstoffe gemeinsam gelagert werden dürfen. Kostenlos, TRGS 510 konform, kein Login.

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Was der Rechner für Sie leistet

TRGS 510 konform

Berechnung auf Basis der aktuellen Technischen Regel für Gefahrstoffe 510. Rechtssicher und prüfungsbeständig.

Alle aktiven Lagerklassen

Unterstützt sämtliche Lagerklassen nach TRGS 510 einschließlich der Sonderregelungen für kritische Kombinationen.

Mehrere Lagerkonzepte

Der Rechner ermittelt alle möglichen Kombinationen für eine optimale Raumaufteilung und zeigt Sondervorschriften sofort an.

TRGS 510

Zusammenlagerung jetzt berechnen

Lagerklassen auswählen, Sondervorschriften prüfen und sofort erfahren, welche Gefahrstoffe gemeinsam gelagert werden dürfen.

TRGS 510

Lagerklassen-Rechner

Prüfen Sie die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510. Wählen Sie Lagerklassen aus, bestätigen Sie zutreffende Vorschriften und berechnen Sie das optimale Lagerkonzept.

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Lagerklassen nach TRGS 510: Grundlagen

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und definiert 13 Lagerklassen (LK), denen Gefahrstoffe nach ihrer Gefährlichkeit zugeordnet werden. Die Lagerklasse eines Stoffs ergibt sich aus seinem Sicherheitsdatenblatt (SDB), Abschnitt 7 und 15.

Die TRGS 510 gilt in Deutschland für das Lagern von Gefahrstoffen in Mengen von mehr als 50 kg oder 50 L in Betrieben, die der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegen. Sie konkretisiert die Anforderungen aus der GefStoffV und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Was ist Zusammenlagerung?

Zusammenlagerung bedeutet, dass Gefahrstoffe verschiedener Lagerklassen im selben Lagerraum oder Lagerbereich aufbewahrt werden. Die TRGS 510 legt in einer Kompatibilitätsmatrix fest, welche Lagerklassen miteinander verträglich sind und unter welchen Bedingungen eine gemeinsame Lagerung zulässig ist.

Praxishinweis

Eine unzulässige Zusammenlagerung kann bei Betriebsprüfungen und Brandschutzbegehungen zu unmittelbaren Abstellforderungen führen. Der Lagerklassen-Rechner unterstützt bei der Erstprüfung, ersetzt aber nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.

Alle Lagerklassen nach TRGS 510

Die folgende Übersicht zeigt alle aktiven Lagerklassen. Die Zuordnung eines Stoffs finden Sie im Sicherheitsdatenblatt oder über die Gefahrstoffberatung.

LK 1Explosive Gefahrstoffe
LK 2ADruckgase (nicht brennbar)
LK 2BDruckgase (brennbar)
LK 3Entzündbare Flüssigkeiten
LK 4.1ASonstige explosionsgefährliche Stoffe
LK 4.1BEntzündbare feste Stoffe
LK 4.2Pyrophore und selbsterhitzungsfähige Stoffe
LK 4.3Mit Wasser reaktive Stoffe
LK 5.1AStark oxidierende Gefahrstoffe
LK 5.1BOxidierende Gefahrstoffe
LK 5.2Organische Peroxide
LK 6.1ABrennbare akut toxische Kat. 1 und 2
LK 6.1BNicht brennbare akut toxische Kat. 1 und 2
LK 6.1CAkut toxische Kat. 3 und 4
LK 6.1DChronisch toxische Stoffe
LK 6.2Infektiöse Stoffe
LK 7Radioaktive Stoffe
LK 8ABrennbare ätzende Stoffe
LK 8BNicht brennbare ätzende Stoffe
LK 10Brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt > 55 °C)
LK 11Brennbare Feststoffe
LK 12Nicht brennbare Flüssigkeiten
LK 13Nicht brennbare Feststoffe

Warum das wichtig ist

Falsche Zusammenlagerung ist ein Prüfbefund

Audits nach TRGS 510 gehören zu den häufigsten Prüfgegenständen bei behördlichen Betriebsbegehungen und ISO-Audits. Eine unzulässige Zusammenlagerung führt regelmäßig zu Abstellforderungen mit kurzen Fristen, in schweren Fällen auch zu Betriebsunterbrechungen.

Neben der Kompatibilität der Lagerklassen müssen Mengenobergrenzen, Trennabstände, Lüftungsanforderungen und Auffangmaßnahmen eingehalten werden. Der Lagerklassen-Rechner prüft die Zusammenlagerungs-Zulässigkeit; für die vollständige Gefährdungsbeurteilung stehen unsere Gefahrstoffexperten zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen

Lagerklassen (LK) sind Kategorien, in die Gefahrstoffe nach ihrer Gefährlichkeit eingeteilt werden. Die TRGS 510 definiert 13 Lagerklassen für Stoffe von explosiv (LK 1) bis nicht brennbar fest (LK 13). Jeder Gefahrstoff ist einer oder mehreren Lagerklassen zugeteilt, die in Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblatts angegeben sind.
Zusammenlagerung bezeichnet das Aufbewahren von Gefahrstoffen verschiedener Lagerklassen im selben Lagerraum oder -bereich. Die TRGS 510 legt in einer Kompatibilitätsmatrix fest, welche Lagerklassen miteinander verträglich sind. Nicht verträgliche Kombinationen müssen getrennt gelagert werden (Trennlagerung) oder erfordern bauliche Maßnahmen.
Die TRGS 510 umfasst 13 Hauptlagerklassen mit insgesamt 23 Unterklassen (z.B. LK 2A und 2B für Druckgase, LK 6.1A bis D für toxische Stoffe). Der Rechner berücksichtigt alle aktiven Lagerklassen und prüft sämtliche Kombinationen auf Zulässigkeit.
Das hängt von den jeweiligen Lagerklassen ab. Manche Kombinationen sind zulässig (z.B. LK 10, 11, 12, 13 lassen sich oft zusammenlagern), andere sind grundsätzlich verboten (z.B. LK 1 mit LK 3). Der Lagerklassen-Rechner zeigt Ihnen sofort, welche Kombinationen möglich sind und welche Sondervorschriften gelten.
Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Mengen von mehr als 50 kg oder 50 L. Unternehmen, die Gefahrstoffe in diesen Mengen lagern und der Gefahrstoffverordnung unterliegen, müssen die TRGS 510 einhalten. Kleinmengen können unter die erleichterten Regelungen der TRGS 510 Abschnitt 4.2 fallen.
Sondervorschriften sind spezifische Anforderungen, die für bestimmte Kombinationen von Lagerklassen gelten. Sie erlauben unter bestimmten Bedingungen eine Zusammenlagerung, die nach der allgemeinen Matrix nicht zulässig wäre, oder schränken sie weiter ein. Der Rechner zeigt anwendbare Sondervorschriften direkt bei der Berechnung an.

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