Lagerklassen-Rechner: Zusammenlagerung sofort prüfen
Lagerklassen eingeben und in Sekunden wissen, welche Gefahrstoffe gemeinsam gelagert werden dürfen. Kostenlos, TRGS 510 konform, kein Login.
Kostenloser Online-Rechner
Was der Rechner für Sie leistet
TRGS 510 konform
Berechnung auf Basis der aktuellen Technischen Regel für Gefahrstoffe 510. Rechtssicher und prüfungsbeständig.
Alle aktiven Lagerklassen
Unterstützt sämtliche Lagerklassen nach TRGS 510 einschließlich der Sonderregelungen für kritische Kombinationen.
Mehrere Lagerkonzepte
Der Rechner ermittelt alle möglichen Kombinationen für eine optimale Raumaufteilung und zeigt Sondervorschriften sofort an.
TRGS 510
Zusammenlagerung jetzt berechnen
Lagerklassen auswählen, Sondervorschriften prüfen und sofort erfahren, welche Gefahrstoffe gemeinsam gelagert werden dürfen.
Lagerklassen-Rechner
Prüfen Sie die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510. Wählen Sie Lagerklassen aus, bestätigen Sie zutreffende Vorschriften und berechnen Sie das optimale Lagerkonzept.
Lagerklassen auswählen
Bis zu 10 Lagerklassen kombinierbar
Bedingungen prüfen
Zutreffende Vorschriften bestätigen
Ergebnis
Optimales Lagerkonzept
Wählen Sie Lagerklassen aus und klicken Sie auf „Lager berechnen".
Rechtssichere Beratung durch unsere Fachexperten
Beratung anfragenDieses Tool gibt eine Indikation gemäß TRGS 510 und ersetzt keine fachkundige Beratung.
Hat der Rechner geholfen?
Google-Bewertung hinterlassenLagerklassen nach TRGS 510: Grundlagen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und definiert 13 Lagerklassen (LK), denen Gefahrstoffe nach ihrer Gefährlichkeit zugeordnet werden. Die Lagerklasse eines Stoffs ergibt sich aus seinem Sicherheitsdatenblatt (SDB), Abschnitt 7 und 15.
Die TRGS 510 gilt in Deutschland für das Lagern von Gefahrstoffen in Mengen von mehr als 50 kg oder 50 L in Betrieben, die der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegen. Sie konkretisiert die Anforderungen aus der GefStoffV und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Was ist Zusammenlagerung?
Zusammenlagerung bedeutet, dass Gefahrstoffe verschiedener Lagerklassen im selben Lagerraum oder Lagerbereich aufbewahrt werden. Die TRGS 510 legt in einer Kompatibilitätsmatrix fest, welche Lagerklassen miteinander verträglich sind und unter welchen Bedingungen eine gemeinsame Lagerung zulässig ist.
Praxishinweis
Eine unzulässige Zusammenlagerung kann bei Betriebsprüfungen und Brandschutzbegehungen zu unmittelbaren Abstellforderungen führen. Der Lagerklassen-Rechner unterstützt bei der Erstprüfung, ersetzt aber nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
Alle Lagerklassen nach TRGS 510
Die folgende Übersicht zeigt alle aktiven Lagerklassen. Die Zuordnung eines Stoffs finden Sie im Sicherheitsdatenblatt oder über die Gefahrstoffberatung.
Warum das wichtig ist
Falsche Zusammenlagerung ist ein Prüfbefund
Audits nach TRGS 510 gehören zu den häufigsten Prüfgegenständen bei behördlichen Betriebsbegehungen und ISO-Audits. Eine unzulässige Zusammenlagerung führt regelmäßig zu Abstellforderungen mit kurzen Fristen, in schweren Fällen auch zu Betriebsunterbrechungen.
Neben der Kompatibilität der Lagerklassen müssen Mengenobergrenzen, Trennabstände, Lüftungsanforderungen und Auffangmaßnahmen eingehalten werden. Der Lagerklassen-Rechner prüft die Zusammenlagerungs-Zulässigkeit; für die vollständige Gefährdungsbeurteilung stehen unsere Gefahrstoffexperten zur Verfügung.
FAQ
Häufige Fragen
Termin buchen
Erstgespräch & Demo
direkt hier buchen.
Kostenlos und unverbindlich. Wir zeigen Ihnen die Plattform live und geben eine erste Einschätzung für Ihr Gefahrstoffmanagement.