Diisocyanat-Schulungsbedarf-Checker: welche Stufe ist Pflicht?
SDB hochladen oder Tätigkeiten angeben und direkt sehen, ob Grundstufe, Zwischenstufe oder Fortgeschrittene Stufe vorgeschrieben ist, mit Begründung aus dem Verordnungstext.
Kostenlos & anonym
In 2 Minuten zur richtigen Stufe
Grundstufe
Jede gewerbliche Verwendung ab 0,1 %
Zwischenstufe
Sprühkabine, Rolle, Pinsel, Tauchen
Fortgeschrittene Stufe
Sprühen im Freien, Gießerei, > 45 °C
Kostenloser Guide
Welche Schulungsstufe schreibt Ihnen das Gesetz vor?
Drei Einstiege
Ob mit einer SDB, mehreren oder ganz ohne Unterlagen: der Checker passt sich Ihrem Ausgangspunkt an.
Direkt aus dem Verordnungstext
Die Fragen entsprechen den in REACH Anhang XVII, Eintrag 74, Absatz 4 genannten Tätigkeiten, nicht geraten oder vereinfacht.
PDFs bleiben im Browser
Hochgeladene Sicherheitsdatenblätter werden nur lokal gelesen, nie an einen Server übertragen oder gespeichert.
REACH Anhang XVII · Eintrag 74
Jetzt Schulungsbedarf ermitteln
Wählen Sie Ihren Einstieg, beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihren Tätigkeiten und erhalten Sie die passende Schulungsstufe mit Begründung.
Grundstufe, Zwischenstufe, Fortgeschrittene Stufe: der Unterschied
REACH Anhang XVII, Eintrag 74, unterscheidet die Schulungspflicht nicht nur nach Stoff, sondern vor allem nach Tätigkeit. Je nach Gefährdungspotenzial der jeweiligen Verwendung ist eine allgemeine Schulung, eine Aufbauschulung oder eine Fortgeschrittenenschulung vorgeschrieben.
Grundstufe (Allgemeine Schulung)
Pflicht bei jeder industriellen oder gewerblichen Verwendung von Produkten mit 0,1 Gew.-% Diisocyanaten oder mehr, unabhängig von der konkreten Tätigkeit.
Zwischenstufe (Aufbauschulung)
Zusätzlich erforderlich bei Tätigkeiten mit höherem Gefährdungspotenzial, etwa offene Gemische bei Raumtemperatur, Sprühen in einer belüfteten Spritzkabine oder Auftragen mit Rolle, Pinsel, Tauchen oder Gießen.
Fortgeschrittene Stufe (Fortgeschrittenenschulung)
Erforderlich bei Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial, etwa Gießereianwendungen, Wartung mit Ausrüstungszugang, offener Handhabung über 45 °C oder Sprühen außerhalb einer Spritzkabine.
Wichtiger Hinweis
Der Checker liefert eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Die Konzentration von Diisocyanaten in einem Produkt muss immer anhand von Abschnitt 3 der Sicherheitsdatenblätter geprüft werden. Die jährliche mündliche Unterweisung nach § 14 GefStoffV bleibt davon unberührt und ersetzt die REACH-Schulung nicht.
Rechtsgrundlage
Grundlage des Checkers ist ausschließlich der Verordnungstext und die dazugehörige Handlungshilfe der Unfallversicherungsträger:
- Verordnung (EU) 2020/1149, Anhang XVII Eintrag 74 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- DGUV Fachbereich Aktuell FBRCI-024 „Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten"
- TRGS 430 „Isocyanate, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"
Passend zur ermittelten Stufe direkt schulen lassen
SeDi-Tech führt die Schulung inhouse durch, zugeschnitten auf Ihre Produkte und Tätigkeiten, mit Zertifikat noch am Schulungstag. Mehr zur Diisocyanat-Schulung
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