REACH Anhang XVII · Eintrag 74

Diisocyanat-Schulungsbedarf-Checker: welche Stufe ist Pflicht?

SDB hochladen oder Tätigkeiten angeben und direkt sehen, ob Grundstufe, Zwischenstufe oder Fortgeschrittene Stufe vorgeschrieben ist, mit Begründung aus dem Verordnungstext.

Kostenloser Guide

Welche Schulungsstufe schreibt Ihnen das Gesetz vor?

Drei Einstiege

Ob mit einer SDB, mehreren oder ganz ohne Unterlagen: der Checker passt sich Ihrem Ausgangspunkt an.

Direkt aus dem Verordnungstext

Die Fragen entsprechen den in REACH Anhang XVII, Eintrag 74, Absatz 4 genannten Tätigkeiten, nicht geraten oder vereinfacht.

PDFs bleiben im Browser

Hochgeladene Sicherheitsdatenblätter werden nur lokal gelesen, nie an einen Server übertragen oder gespeichert.

REACH Anhang XVII · Eintrag 74

Jetzt Schulungsbedarf ermitteln

Wählen Sie Ihren Einstieg, beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihren Tätigkeiten und erhalten Sie die passende Schulungsstufe mit Begründung.

Grundstufe, Zwischenstufe, Fortgeschrittene Stufe: der Unterschied

REACH Anhang XVII, Eintrag 74, unterscheidet die Schulungspflicht nicht nur nach Stoff, sondern vor allem nach Tätigkeit. Je nach Gefährdungspotenzial der jeweiligen Verwendung ist eine allgemeine Schulung, eine Aufbauschulung oder eine Fortgeschrittenenschulung vorgeschrieben.

Stufe 1

Grundstufe (Allgemeine Schulung)

Pflicht bei jeder industriellen oder gewerblichen Verwendung von Produkten mit 0,1 Gew.-% Diisocyanaten oder mehr, unabhängig von der konkreten Tätigkeit.

Stufe 2

Zwischenstufe (Aufbauschulung)

Zusätzlich erforderlich bei Tätigkeiten mit höherem Gefährdungspotenzial, etwa offene Gemische bei Raumtemperatur, Sprühen in einer belüfteten Spritzkabine oder Auftragen mit Rolle, Pinsel, Tauchen oder Gießen.

Stufe 3

Fortgeschrittene Stufe (Fortgeschrittenenschulung)

Erforderlich bei Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial, etwa Gießereianwendungen, Wartung mit Ausrüstungszugang, offener Handhabung über 45 °C oder Sprühen außerhalb einer Spritzkabine.

Wichtiger Hinweis

Der Checker liefert eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Die Konzentration von Diisocyanaten in einem Produkt muss immer anhand von Abschnitt 3 der Sicherheitsdatenblätter geprüft werden. Die jährliche mündliche Unterweisung nach § 14 GefStoffV bleibt davon unberührt und ersetzt die REACH-Schulung nicht.

Rechtsgrundlage

Grundlage des Checkers ist ausschließlich der Verordnungstext und die dazugehörige Handlungshilfe der Unfallversicherungsträger:

  • Verordnung (EU) 2020/1149, Anhang XVII Eintrag 74 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • DGUV Fachbereich Aktuell FBRCI-024 „Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten"
  • TRGS 430 „Isocyanate, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"

Passend zur ermittelten Stufe direkt schulen lassen

SeDi-Tech führt die Schulung inhouse durch, zugeschnitten auf Ihre Produkte und Tätigkeiten, mit Zertifikat noch am Schulungstag. Mehr zur Diisocyanat-Schulung

FAQ

Häufige Fragen

Der Checker fragt Ihre Tätigkeiten im Umgang mit Diisocyanaten ab, zum Beispiel Sprühen, Tauchen oder Arbeiten an nicht ausgehärteten Teilen. Diese Tätigkeiten sind wortgleich aus REACH Anhang XVII, Eintrag 74, Absatz 4 übernommen, nicht vereinfacht oder geraten.
Ja. Der Einstieg „Kein Sicherheitsdatenblatt" führt direkt zu den Tätigkeitsfragen. Ob Ihr Produkt überhaupt Diisocyanate in relevanter Konzentration enthält, sollten Sie zusätzlich im Sicherheitsdatenblatt oder beim Hersteller klären.
Der Checker durchsucht hochgeladene SDBs nach bekannten CAS-Nummern (MDI, TDI, HDI, IPDI) sowie nach H334, H317 und EUH204. Das ist ein Hinweis, keine automatische Konzentrationsprüfung. Ob der Schwellenwert von 0,1 Gew.-% erreicht ist, steht in Abschnitt 3 der SDB.
Nein. Das Ergebnis ist eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der Kriterien aus dem Verordnungstext. Es ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV und keine individuelle fachkundige Beratung.
Nein. Die PDF-Verarbeitung läuft vollständig im Browser. Dateien werden nicht an einen Server übertragen oder gespeichert, lediglich die Antworten aus dem Fragebogen können Sie optional über das Kontaktformular an uns senden.

Termin buchen

Erstgespräch & Demo
direkt hier buchen.

Kostenlos und unverbindlich. Wir zeigen Ihnen die Plattform live und geben eine erste Einschätzung für Ihr Gefahrstoffmanagement.

Terminbuchung via Cal.eu · EU-Server · DSGVO-konform · Kein Microsoft-Konto erforderlich
Lieber per Microsoft Teams?
oder direkt anrufen
+49 176 42 000 163
Kostenlose ErstberatungLangfristige PartnerschaftDSGVO-konformKI-gestütztes Gefahrstoffmanagement