Diisocyanat-Schulung. EU-Pflicht mit Zertifikat.
Seit August 2023 dürfen Diisocyanate nur noch durch nachweislich geschultes Personal gewerblich verwendet werden. Wir schulen Sie rechtskonform und stellen das erforderliche Zertifikat aus.
EU-VO 2020/1149
Pflichtschulung seit Aug. 2023
Ohne Nachweis: gewerbliche Verwendung nicht erlaubt
Wen betrifft die Pflicht?
Ohne Zertifikat droht ein sofortiger Anwendungsstopp.
Seit dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr nur noch durch nachweislich geschultes Personal verwendet werden. Betroffen sind nahezu alle Betriebe, die 2K-PU-Produkte einsetzen.
Der Nachweis muss dem Arbeitgeber vorliegen und auf Verlangen der Behörde vorgezeigt werden. Es gibt keine Übergangsfrist mehr.
Typisch betroffene Produkte:
- 2K-Polyurethanlacke und -klarlacke
- 2K-PU-Klebstoffe und Dichtstoffe
- Polyurethanschäume (PU-Schaum, Montageschaum)
- PU-Beschichtungen und Bodenbeschichtungen
- MDI-, TDI- und HDI-haltige Rohstoffe
- Isocyanat-Härter in Beschichtungssystemen
Inhouse-Schulung
Direkt bei Ihnen im Betrieb
Auf Ihre Produkte, Prozesse und Expositionssituationen zugeschnitten. Zertifizierung noch am Schulungstag, max. 12 Teilnehmer.
Schulungsstufen nach EU-VO 2020/1149
Kontakt durch technische Maßnahmen ausgeschlossen — auch online möglich
Standard für die meisten gewerblichen Anwender
Erhöhtes Expositionsrisiko, z. B. Sprühapplikation ohne vollständige Kapselung
Wir ermitteln im Vorgespräch, welche Stufe für Ihre Tätigkeiten vorgeschrieben ist.
Schulungsinhalte
Alle Inhalte der EU-Pflichtschulung.
01
Chemische Grundlagen
Was sind Diisocyanate? MDI, TDI, HDI: Unterschiede und Anwendungsfelder. Reaktivität und Sensibilisierungsmechanismus.
02
Gesundheitsgefahren
Atemwegserkrankungen, Kontaktsensibilisierung, Berufsasthma: Wirkpfade verstehen, um Schutzmaßnahmen richtig zu beurteilen.
03
Rechtlicher Rahmen
EU-Verordnung 2020/1149, REACH Anhang XVII, Schulungspflicht, Zertifikatspflicht und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers.
04
Schutzmaßnahmen
Technische Maßnahmen (Absaugung, Kapselung), organisatorische Maßnahmen, PSA-Auswahl (Atemschutz, Handschuhe, Schutzbrille).
05
Erste Hilfe & Notfall
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Haut- und Augenkontakt sowie Inhalation. Notfallpläne und Meldepflichten.
06
Substitution & Alternativen
Bewertung von Substitutionsmöglichkeiten nach GefStoffV, wasserbasierte Alternativen, Dokumentation von Substitutionsprüfungen.
Rechtsgrundlage
Europäisches Recht, deutsches Arbeitsschutzrecht.
EU-VO 2020/1149
REACH Anhang XVII Eintrag 74: Schulungspflicht für gewerbliche Verwender seit 24. August 2023
GefStoffV § 14
Unterweisung über die Gefährdungen am Arbeitsplatz und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
ArbSchG § 12
Allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers für alle Beschäftigten
FAQ
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