ASiG & DGUV Vorschrift 2

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

SeDi-Tech übernimmt die Betreuung direkt. Betriebsbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen und ASA-Mitarbeit nach ASiG, ohne interne Vollzeitstelle.

Intern vs. extern

Warum externe Sifa für die meisten KMU die bessere Wahl ist.

Aspekt
Interne Sifa
Externe Sifa (SeDi-Tech)
Kosten
Vollzeitstelle: ca. 55.000-75.000 EUR/Jahr (Gehalt + Ausbildung + Fortbildung)
Monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlichem Betreuungsbedarf
Verfügbarkeit
Ausfall durch Krankheit, Urlaub, Kündigung
Kontinuierliche Betreuung, kein Ausfall
Erfahrung
Fokus auf einen Betrieb
Branchenübergreifende Erfahrung aus vielen Betrieben
Unabhängigkeit
Interne Interessenkonflikte möglich
Unabhängige Beratung ohne interne Rücksichten

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen.

Als bestellte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit decken wir alle Aufgaben nach ASiG ab.

Betriebsbegehungen

Regelmäßige Begehung Ihrer Arbeitsstätten zur Erkennung und Dokumentation von Gefährdungen. Mit konkreten Handlungsempfehlungen und Fristsetzung.

Gefährdungsbeurteilung

Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG. Dokumentiert, arbeitsplatzspezifisch und prüffähig.

ASA-Betreuung

Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss nach ASiG § 11. Wir bereiten Sitzungen vor, protokollieren und verfolgen Maßnahmen nach.

Unfalluntersuchung

Bei Arbeitsunfällen ermitteln wir Ursachen, unterstützen bei der Meldung an die Berufsgenossenschaft und erarbeiten Präventionsmaßnahmen.

Unterweisungsunterstützung

Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, auch für spezifische Gefährdungsbereiche.

Beratung Arbeitsschutz

Technische und organisatorische Beratung bei Neuanschaffungen, Umbaumaßnahmen, neuen Arbeitsverfahren oder sich ändernden Vorschriften.

Begehungsprotokoll · Werk Süd · 12.06.2025
Abgeschlossen

Festgestellte Mängel

Fluchtwegschilder Halle B fehlenHoch
PSA-Lager unzureichend beschriftetMittel
Erste-Hilfe-Kasten abgelaufenMittel

Positiv bewertet

Gefahrstoffkennzeichnung vollständig
Brandschutzabschnitte korrekt
Maschinenschutzeinrichtungen in Ordnung

Rechtsgrundlagen

Gesetzlich verankert, fachlich umgesetzt.

Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt für jeden Arbeitgeber. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Anforderung professionell und ohne internen Aufwand erfüllen.

Bedarfsermittlung anfragen
ASiG § 5-6Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2Mindest-Einsatzzeiten nach Betriebsart und Mitarbeiteranzahl
ArbSchG § 5Grundlage für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
ASiG § 11Bildung und Besetzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA)

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Mindest-Betreuungsumfang nach Betriebsart und Mitarbeiteranzahl.
Ja, ausdrücklich. ASiG § 5 erlaubt die Bestellung externer Fachkräfte. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist eine externe Sifa die wirtschaftlichste und oft fachlich überlegenste Lösung, da sie aus vielen verschiedenen Betrieben Erfahrung mitbringt.
Die Sifa unterstützt den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Betriebsbegehungen durch, berät bei Arbeitsschutzmaßnahmen, wirkt im Arbeitsschutzausschuss (ASA) mit und unterstützt bei Unfalluntersuchungen. Sie hat eine beratende Funktion, keine Anordnungsbefugnis.
Wir unterstützen bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Die formale Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber; wir liefern die fachliche Grundlage, Dokumentation und Handlungsempfehlungen.
Das hängt von Betriebsart (Risikogruppe) und Mitarbeiteranzahl ab. DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Wir ermitteln im Erstgespräch den genauen Bedarf für Ihr Unternehmen.

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