Externer Gefahrgutbeauftragter. Alle Verkehrsträger.
ADR, IATA, IMDG, ADN, RID. Wir übernehmen alle gesetzlichen Pflichten als Ihr Gefahrgutbeauftragter, Jahresbericht, Schulungen und Incident-Management inklusive. Ein Beauftragter für alle Transportwege.
Gefahrgutbeauftragter
Compliance-Status
ADR
Straße
IATA
Luft
IMDG
See
ADN
Binnen
RID
Schiene
Warum externer Beauftragter?
Gefahrgutpflichten ohne internen Aufwand erfüllen.
Pflicht oft unterschätzt
Bereits bei geringen Gefahrgutmengen greift die GbV. Viele Unternehmen bemerken die Bestellpflicht erst bei einer Kontrolle.
Vorschriften ändern sich
ADR wird alle zwei Jahre neu aufgelegt, IATA-DGR jährlich. Einen internen Beauftragten auszubilden und zu bestellen, kostet Zeit und Fortbildungsbudget.
Jahresbericht & Dokumentation
Der Jahresbericht nach GbV § 8 ist aufwändig und fristengebunden. Fehlt er, riskieren Sie Bußgelder und Auflagen.
Alle Transportwege
Alle Verkehrsträger. Ein Beauftragter.
Straße, Luft, See, Binnenwasserstraße und Schiene aus einer Hand. Keine Lücken, keine Doppelbeauftragungen.
ADR
Straßentransport
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Revision alle 2 JahreIATA
Luftfracht
IATA Dangerous Goods Regulations / ICAO Technical Instructions
Revision jährlichIMDG
Seefracht
International Maritime Dangerous Goods Code (IMO)
Revision alle 2 JahreADN
Binnenschifffahrt
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
Revision alle 2 JahreRID
Schienentransport
Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (COTIF)
Revision alle 2 JahreBeförderungsmengen
Vorkommnisse
0
Meldepflichtige Ereignisse im Berichtsjahr
Schulungen
Was wir übernehmen
Alle gesetzlichen Pflichten in Ihrem Namen.
Als bestellter Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir formal und fachlich alle Aufgaben nach GbV. Sie bleiben informiert, müssen aber nichts selbst koordinieren.
Jetzt anfragen- Bestellung als Gefahrgutbeauftragter (ADR, IMDG, ADN, RID)
- Jahresbericht nach GbV § 8
- Unfallmeldung und Incident-Management
- Prüfung von Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung
- Kontrolle der Beförderungsdokumente
- Schulungsorganisation für am Gefahrguttransport beteiligte Personen
- Überwachung neuer Vorschriften und Revisionen
- Behördenkommunikation und Meldepflichten
Rechtsgrundlagen
Auf gesetzlicher Basis.
GbV § 3
Bestellpflicht für Gefahrgutbeauftragte
GbV § 8
Jahresbericht mit Beförderungsmengen und Vorkommnissen
ADR 2025
Europäisches Gefahrgutrecht für Straßentransporte
IATA DGR 67
IATA Dangerous Goods Regulations, Ausgabe 2026
IMDG Code
International Maritime Dangerous Goods Code (IMO)
ADN / RID
Binnenwasserstraßen (UNECE) und Eisenbahn (OTIF/COTIF)
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