GbV-konform

Externer Gefahrgutbeauftragter. Alle Verkehrsträger.

ADR, IATA, IMDG, ADN, RID. Wir übernehmen alle gesetzlichen Pflichten als Ihr Gefahrgutbeauftragter, Jahresbericht, Schulungen und Incident-Management inklusive. Ein Beauftragter für alle Transportwege.

Warum externer Beauftragter?

Gefahrgutpflichten ohne internen Aufwand erfüllen.

Pflicht oft unterschätzt

Bereits bei geringen Gefahrgutmengen greift die GbV. Viele Unternehmen bemerken die Bestellpflicht erst bei einer Kontrolle.

Vorschriften ändern sich

ADR wird alle zwei Jahre neu aufgelegt, IATA-DGR jährlich. Einen internen Beauftragten auszubilden und zu bestellen, kostet Zeit und Fortbildungsbudget.

Jahresbericht & Dokumentation

Der Jahresbericht nach GbV § 8 ist aufwändig und fristengebunden. Fehlt er, riskieren Sie Bußgelder und Auflagen.

Alle Transportwege

Alle Verkehrsträger. Ein Beauftragter.

Straße, Luft, See, Binnenwasserstraße und Schiene aus einer Hand. Keine Lücken, keine Doppelbeauftragungen.

ADR

Straßentransport

Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Revision alle 2 Jahre

IATA

Luftfracht

IATA Dangerous Goods Regulations / ICAO Technical Instructions

Revision jährlich

IMDG

Seefracht

International Maritime Dangerous Goods Code (IMO)

Revision alle 2 Jahre

ADN

Binnenschifffahrt

Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

Revision alle 2 Jahre

RID

Schienentransport

Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (COTIF)

Revision alle 2 Jahre
Jahresbericht Gefahrgut 2025
Erstellt

Beförderungsmengen

UN 1263 · 2.400 kg
UN 1789 · 850 kg
UN 3480 · 120 kg

Vorkommnisse

0

Meldepflichtige Ereignisse im Berichtsjahr

Schulungen

ADR 1.3-Schulung · 12 Pers.
IATA-Schulung · 4 Pers.

Was wir übernehmen

Alle gesetzlichen Pflichten in Ihrem Namen.

Als bestellter Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir formal und fachlich alle Aufgaben nach GbV. Sie bleiben informiert, müssen aber nichts selbst koordinieren.

Jetzt anfragen
  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter (ADR, IMDG, ADN, RID)
  • Jahresbericht nach GbV § 8
  • Unfallmeldung und Incident-Management
  • Prüfung von Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung
  • Kontrolle der Beförderungsdokumente
  • Schulungsorganisation für am Gefahrguttransport beteiligte Personen
  • Überwachung neuer Vorschriften und Revisionen
  • Behördenkommunikation und Meldepflichten

Rechtsgrundlagen

Auf gesetzlicher Basis.

GbV § 3

Bestellpflicht für Gefahrgutbeauftragte

GbV § 8

Jahresbericht mit Beförderungsmengen und Vorkommnissen

ADR 2025

Europäisches Gefahrgutrecht für Straßentransporte

IATA DGR 67

IATA Dangerous Goods Regulations, Ausgabe 2026

IMDG Code

International Maritime Dangerous Goods Code (IMO)

ADN / RID

Binnenwasserstraßen (UNECE) und Eisenbahn (OTIF/COTIF)

FAQ

Häufige Fragen

Unternehmen, die Gefahrgut ab bestimmten Mengengrenzwerten befördern, versenden, verpacken oder mit der Beförderung in Verbindung stehend tätig sind, benötigen nach GbV § 3 einen Gefahrgutbeauftragten. Das betrifft alle Verkehrsträger: Straßentransport (ADR), Seefracht (IMDG), Binnenwasserstraßen (ADN) und Schienentransport (RID).
Fachlich identisch. Der Vorteil eines externen Beauftragten liegt in der Unabhängigkeit, im breiteren Erfahrungsschatz aus verschiedenen Branchen und in der Kostenflexibilität. Kein Ausfall durch Urlaub oder Krankheit, keine Fortbildungskosten und keine interne Interessenkonflikte.
Wir übernehmen alle gesetzlichen Pflichten: Jahresbericht nach GbV § 8, Unfallmeldungen, Beratung bei Klassifizierung und Verpackung, Prüfung der Beförderungsdokumente, Schulungsorganisation sowie Überwachung der aktuellen Vorschriften (ADR-Revision alle 2 Jahre, IATA-DGR jährlich).
Alle fünf: ADR (Straßentransport), IATA/ICAO (Luftfracht), IMDG (Seefracht), ADN (Binnenwasserstraßen) und RID (Schienentransport). Viele unserer Kunden befördern Gefahrgut auf mehreren Wegen. Wir bündeln alle Beauftragungen in einer einzigen, was Koordinationsaufwand eliminiert und lückenlose Abdeckung sicherstellt.
Nach dem Erstgespräch erfassen wir Ihre Gefahrgutaktivitäten, prüfen bestehende Dokumentation und übernehmen die Beauftragung formal. Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten melden Sie der zuständigen Behörde. Innerhalb kurzer Zeit sind alle laufenden Pflichten abgedeckt.

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