Gefahrstoff · Grundlagenwissen

Sicherheitsdatenblätter: Aufbau, Pflichten & 16 Abschnitte.

Das Sicherheitsdatenblatt ist das Basisdokument im Gefahrstoffmanagement. Hier erfahren Sie, wie es strukturiert ist, wer es braucht und was sich durch die EU-Verordnung 2020/878 geändert hat.

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist das zentrale Informationsdokument für Gefahrstoffe. Es enthält alles, was Arbeitgeber, Fachkräfte und Rettungskräfte über einen gefährlichen Stoff wissen müssen: Eigenschaften, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Lagerung, Transport und Entsorgung.

Die Pflicht zur Erstellung und Weitergabe des SDB ergibt sich aus der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006. Seit dem 1. Januar 2021 gelten zudem die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/878, die den Aufbau des SDB weiter präzisiert hat.

Wer definiert die Struktur?

Das Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen legt die internationale Grundstruktur fest. In der EU wird sie durch die CLP-Verordnung und REACH verbindlich umgesetzt. Alle SDBs in der EU müssen exakt dieselben 16 Abschnitte in derselben Reihenfolge enthalten.

Die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts

1

Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens

Produktname, Verwendungszweck, Hersteller/Lieferant mit vollständigen Kontaktdaten und Notrufnummer.

2

Mögliche Gefahren

GHS-Einstufung, H-Sätze (Gefahrenhinweise), P-Sätze (Sicherheitshinweise) und Gefahrenpiktogramme.

3

Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen

Chemische Zusammensetzung, Konzentrationsbereiche und gefährliche Inhaltsstoffe mit CAS-Nummern.

4

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Sofortmaßnahmen bei Exposition über Haut, Augen, Atemwege und nach Verschlucken.

5

Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Geeignete und ungeeignete Löschmittel, besondere Gefahren beim Brand und Schutzausrüstung für Einsatzkräfte.

6

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Eindämmung, Aufnahme und sachgerechte Entsorgung bei Verschütten oder Leckagen.

7

Handhabung und Lagerung

Sicherheitshinweise zur Verwendung und Lagerbedingungen (Temperatur, Inkompatibilitäten, Lagerklasse nach TRGS 510).

8

Begrenzung und Überwachung der Exposition / PSA

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), DNEL-Werte und Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung.

9

Physikalische und chemische Eigenschaften

pH-Wert, Flammpunkt, Siedepunkt, Dampfdruck, Löslichkeit, Dichte und Geruch.

10

Stabilität und Reaktivität

Zersetzungsbedingungen, zu vermeidende Stoffe und gefährliche Zersetzungsprodukte.

11

Toxikologische Angaben

Gesundheitliche Auswirkungen, LD50-Werte, Symptome bei akuter und chronischer Exposition.

12

Umweltbezogene Angaben

Ökotoxizität, Mobilität, Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotenzial und WGK.

13

Hinweise zur Entsorgung

Entsorgungsverfahren für Stoff und Verpackung, Abfallschlüsselnummern (AVV).

14

Angaben zum Transport

UN-Nummer, ADR/IATA/IMDG-Klassifizierung, Verpackungsgruppe und Gefahrzettel.

15

Rechtsvorschriften

Anwendbare nationale und europäische Vorschriften, Zulassungen und Beschränkungen.

16

Sonstige Angaben

Änderungshistorie, Abkürzungsverzeichnis und Quellenangaben.

Aktualisierungspflicht

Ein SDB muss sofort aktualisiert werden, sobald neue sicherheitsrelevante Informationen bekannt werden oder sich die Einstufung eines Stoffs ändert. Als Faustregel empfiehlt sich eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.

Aktualisierte SDBs müssen Bestandskunden unaufgefordert in elektronischer Form übermittelt werden. Veraltete Versionen dürfen im Betrieb nicht weiterverwendet werden.

EU-SDB und US-Safety Data Sheet

In den USA gelten die OSHA-Vorschriften (HazCom 2012), die ebenfalls auf dem GHS basieren. Der grundlegende 16-Abschnitt-Aufbau ist identisch, jedoch gibt es Unterschiede bei den zulässigen Expositionsgrenzwerten (PEL vs. AGW) und spezifischen nationalen Anforderungen. Unternehmen, die Stoffe international versenden, müssen diese Abweichungen berücksichtigen.

Das SDB als Grundlage des Gefahrstoffmanagements

Das SDB ist nicht nur ein Dokument, das aufbewahrt werden muss. Es ist die Pflichtgrundlage für:

  • das Gefahrstoffkataster (Erfassung und Klassifizierung aller Gefahrstoffe im Betrieb)
  • die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
  • die Betriebsanweisungen nach TRGS 555
  • die jährliche Gefahrstoffunterweisung der Beschäftigten
  • die Lagerplanung und Einhaltung der Lagerklassen nach TRGS 510

Bei SeDi-Tech extrahieren wir die relevanten Informationen direkt aus Ihren aktuellen SDBs, herstellerspezifisch und ohne generische Datenbankeinträge. Das Ergebnis ist ein rechtssicheres Gefahrstoffkataster auf Basis Ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter.

FAQ

Häufige Fragen

Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein standardisiertes Dokument, das umfassende Informationen zu einem Gefahrstoff enthält: Eigenschaften, Gefährdungen, sichere Handhabung, Lagerung, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen. Die Pflicht zur Weitergabe ergibt sich aus der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006.
SDBs sind für alle Stoffe und Gemische Pflicht, die nach der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind. Lieferanten müssen das SDB unaufgefordert und kostenlos an gewerbliche Abnehmer übergeben.
Sobald neue sicherheitsrelevante Informationen bekannt werden oder sich die Einstufung eines Stoffs ändert, muss das SDB sofort aktualisiert werden. Als Faustregel gilt eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.
Gefahrstoff betrifft die Gefährdung beim Umgang und bei der Lagerung (Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutz). Gefahrgut betrifft die Gefährdung beim Transport (ADR, IATA). Die entsprechenden Informationen finden sich im SDB in den Abschnitten 2 und 14.

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