Sicherheitsdatenblätter: Aufbau, Pflichten & 16 Abschnitte.
Das Sicherheitsdatenblatt ist das Basisdokument im Gefahrstoffmanagement. Hier erfahren Sie, wie es strukturiert ist, wer es braucht und was sich durch die EU-Verordnung 2020/878 geändert hat.
Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist das zentrale Informationsdokument für Gefahrstoffe. Es enthält alles, was Arbeitgeber, Fachkräfte und Rettungskräfte über einen gefährlichen Stoff wissen müssen: Eigenschaften, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Lagerung, Transport und Entsorgung.
Die Pflicht zur Erstellung und Weitergabe des SDB ergibt sich aus der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006. Seit dem 1. Januar 2021 gelten zudem die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/878, die den Aufbau des SDB weiter präzisiert hat.
Wer definiert die Struktur?
Das Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen legt die internationale Grundstruktur fest. In der EU wird sie durch die CLP-Verordnung und REACH verbindlich umgesetzt. Alle SDBs in der EU müssen exakt dieselben 16 Abschnitte in derselben Reihenfolge enthalten.
Die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts
Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens
Produktname, Verwendungszweck, Hersteller/Lieferant mit vollständigen Kontaktdaten und Notrufnummer.
Mögliche Gefahren
GHS-Einstufung, H-Sätze (Gefahrenhinweise), P-Sätze (Sicherheitshinweise) und Gefahrenpiktogramme.
Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Chemische Zusammensetzung, Konzentrationsbereiche und gefährliche Inhaltsstoffe mit CAS-Nummern.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sofortmaßnahmen bei Exposition über Haut, Augen, Atemwege und nach Verschlucken.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete und ungeeignete Löschmittel, besondere Gefahren beim Brand und Schutzausrüstung für Einsatzkräfte.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Eindämmung, Aufnahme und sachgerechte Entsorgung bei Verschütten oder Leckagen.
Handhabung und Lagerung
Sicherheitshinweise zur Verwendung und Lagerbedingungen (Temperatur, Inkompatibilitäten, Lagerklasse nach TRGS 510).
Begrenzung und Überwachung der Exposition / PSA
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), DNEL-Werte und Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung.
Physikalische und chemische Eigenschaften
pH-Wert, Flammpunkt, Siedepunkt, Dampfdruck, Löslichkeit, Dichte und Geruch.
Stabilität und Reaktivität
Zersetzungsbedingungen, zu vermeidende Stoffe und gefährliche Zersetzungsprodukte.
Toxikologische Angaben
Gesundheitliche Auswirkungen, LD50-Werte, Symptome bei akuter und chronischer Exposition.
Umweltbezogene Angaben
Ökotoxizität, Mobilität, Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotenzial und WGK.
Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsverfahren für Stoff und Verpackung, Abfallschlüsselnummern (AVV).
Angaben zum Transport
UN-Nummer, ADR/IATA/IMDG-Klassifizierung, Verpackungsgruppe und Gefahrzettel.
Rechtsvorschriften
Anwendbare nationale und europäische Vorschriften, Zulassungen und Beschränkungen.
Sonstige Angaben
Änderungshistorie, Abkürzungsverzeichnis und Quellenangaben.
Aktualisierungspflicht
Ein SDB muss sofort aktualisiert werden, sobald neue sicherheitsrelevante Informationen bekannt werden oder sich die Einstufung eines Stoffs ändert. Als Faustregel empfiehlt sich eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.
Aktualisierte SDBs müssen Bestandskunden unaufgefordert in elektronischer Form übermittelt werden. Veraltete Versionen dürfen im Betrieb nicht weiterverwendet werden.
EU-SDB und US-Safety Data Sheet
In den USA gelten die OSHA-Vorschriften (HazCom 2012), die ebenfalls auf dem GHS basieren. Der grundlegende 16-Abschnitt-Aufbau ist identisch, jedoch gibt es Unterschiede bei den zulässigen Expositionsgrenzwerten (PEL vs. AGW) und spezifischen nationalen Anforderungen. Unternehmen, die Stoffe international versenden, müssen diese Abweichungen berücksichtigen.
Das SDB als Grundlage des Gefahrstoffmanagements
Das SDB ist nicht nur ein Dokument, das aufbewahrt werden muss. Es ist die Pflichtgrundlage für:
- ✓das Gefahrstoffkataster (Erfassung und Klassifizierung aller Gefahrstoffe im Betrieb)
- ✓die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
- ✓die Betriebsanweisungen nach TRGS 555
- ✓die jährliche Gefahrstoffunterweisung der Beschäftigten
- ✓die Lagerplanung und Einhaltung der Lagerklassen nach TRGS 510
Bei SeDi-Tech extrahieren wir die relevanten Informationen direkt aus Ihren aktuellen SDBs, herstellerspezifisch und ohne generische Datenbankeinträge. Das Ergebnis ist ein rechtssicheres Gefahrstoffkataster auf Basis Ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter.
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