Gefahrstoffunterweisung. Pflicht, die schützt.
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden mit Gefahrstoffkontakt. Arbeitsplatzspezifisch, mit Unterweisungsprotokoll, als Inhouse-Schulung optimal.
GefStoffV § 14
Jährliche Unterweisung
Schwefelsäure
Gefahr
Aceton
Achtung
Natriumhydroxid
Gefahr
Warum Inhouse besonders sinnvoll ist
Unterweisung, die auf Ihre Stoffe eingeht.
Die Gefahrstoffunterweisung muss tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen sein. Eine allgemeine Schulung erfüllt die Anforderung nur dann, wenn sie auf die tatsächlich verwendeten Stoffe und Gefährdungen eingeht.
Als Inhouse-Schulung integrieren wir Ihr Gefahrstoffkataster, Ihre Betriebsanweisungen und Ihre arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen direkt in die Unterweisung. Das macht sie praxisnah und rechtskonform.
Ablauf der Inhouse-Schulung
Vorbereitung
Wir sichten Ihr Gefahrstoffkataster und Ihre Betriebsanweisungen und bereiten die Unterweisung arbeitsplatzspezifisch vor.
Durchführung
Unterweisung vor Ort, mit Ihren Stoffen, in Ihrem Betrieb. Fragen und Rückmeldungen können direkt einfließen.
Protokollierung
Unterweisungsprotokoll mit Inhalten, Datum und Unterschriften. Sofort fertig, sofort GefStoffV-konform.
Unterweisungsinhalte
Was die Unterweisung abdecken muss.
01
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Identifizierung der verwendeten Gefahrstoffe, Sicherheitsdatenblätter verstehen, GHS-Symbole und Signalwörter.
02
Ermittelte Gefährdungen
Ergebnisse der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung: Expositionspfade, Grenzwerte, TRGS-Anforderungen.
03
Schutzmaßnahmen
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip). Richtige Auswahl und Verwendung der PSA.
04
Verhaltensregeln
Betriebsanweisungen kennen und einhalten. Verhaltensregeln bei Aufnahme, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen.
05
Notfallmaßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt, Inhalation oder Verschlucken. Meldewege, Notfallnummern, Notfalldusche.
06
Unterweisungsprotokoll
Dokumentation nach GefStoffV: Inhalt, Datum, Teilnehmer, Unterschriften. Protokoll verbleibt beim Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage im Überblick.
GefStoffV § 14
Unterweisungspflicht vor erstmaliger Beschäftigung und mindestens jährlich für alle Personen mit Gefahrstoffkontakt
TRGS 555
Betriebsanweisung und Unterweisung nach GefStoffV: Anforderungen an Inhalt und Dokumentation
ArbSchG § 12
Allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers, ergänzt durch die speziellere GefStoffV-Regelung
FAQ
Häufige Fragen
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