GefStoffV § 14 · jährlich

Gefahrstoffunterweisung. Pflicht, die schützt.

Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden mit Gefahrstoffkontakt. Arbeitsplatzspezifisch, mit Unterweisungsprotokoll, als Inhouse-Schulung optimal.

Warum Inhouse besonders sinnvoll ist

Unterweisung, die auf Ihre Stoffe eingeht.

Die Gefahrstoffunterweisung muss tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen sein. Eine allgemeine Schulung erfüllt die Anforderung nur dann, wenn sie auf die tatsächlich verwendeten Stoffe und Gefährdungen eingeht.

Als Inhouse-Schulung integrieren wir Ihr Gefahrstoffkataster, Ihre Betriebsanweisungen und Ihre arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen direkt in die Unterweisung. Das macht sie praxisnah und rechtskonform.

GrundlageGefStoffV § 14
HäufigkeitMindestens jährlich
FormatInhouse empfohlen, Präsenz möglich
DokumentationUnterweisungsprotokoll mit Unterschriften
InhaltArbeitsplatz- und tätigkeitsspezifisch
Schulung anfragen

Ablauf der Inhouse-Schulung

01

Vorbereitung

Wir sichten Ihr Gefahrstoffkataster und Ihre Betriebsanweisungen und bereiten die Unterweisung arbeitsplatzspezifisch vor.

02

Durchführung

Unterweisung vor Ort, mit Ihren Stoffen, in Ihrem Betrieb. Fragen und Rückmeldungen können direkt einfließen.

03

Protokollierung

Unterweisungsprotokoll mit Inhalten, Datum und Unterschriften. Sofort fertig, sofort GefStoffV-konform.

Unterweisungsinhalte

Was die Unterweisung abdecken muss.

01

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz

Identifizierung der verwendeten Gefahrstoffe, Sicherheitsdatenblätter verstehen, GHS-Symbole und Signalwörter.

02

Ermittelte Gefährdungen

Ergebnisse der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung: Expositionspfade, Grenzwerte, TRGS-Anforderungen.

03

Schutzmaßnahmen

Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip). Richtige Auswahl und Verwendung der PSA.

04

Verhaltensregeln

Betriebsanweisungen kennen und einhalten. Verhaltensregeln bei Aufnahme, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen.

05

Notfallmaßnahmen

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt, Inhalation oder Verschlucken. Meldewege, Notfallnummern, Notfalldusche.

06

Unterweisungsprotokoll

Dokumentation nach GefStoffV: Inhalt, Datum, Teilnehmer, Unterschriften. Protokoll verbleibt beim Arbeitgeber.

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage im Überblick.

GefStoffV § 14

Unterweisungspflicht vor erstmaliger Beschäftigung und mindestens jährlich für alle Personen mit Gefahrstoffkontakt

TRGS 555

Betriebsanweisung und Unterweisung nach GefStoffV: Anforderungen an Inhalt und Dokumentation

ArbSchG § 12

Allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers, ergänzt durch die speziellere GefStoffV-Regelung

FAQ

Häufige Fragen

GefStoffV § 14 schreibt eine Unterweisung vor der erstmaligen Beschäftigung mit Gefahrstoffen, bei Änderungen der Tätigkeit oder der eingesetzten Stoffe und dann regelmäßig, mindestens einmal jährlich, vor.
Ja. Inhalt, Datum und die Unterschriften aller Teilnehmer müssen schriftlich dokumentiert werden. Die Unterlagen sind auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Wir stellen Ihnen das Protokoll nach der Unterweisung sofort zur Verfügung.
Das hängt von den verwendeten Stoffen und Tätigkeiten ab. Mitarbeitende mit ähnlichem Gefährdungsprofil können gemeinsam unterwiesen werden. Bei unterschiedlichen Tätigkeiten und Stoffen empfehlen sich getrennte, spezifische Unterweisungen.
Die Unterweisung muss tätigkeitsbezogen sein und folgendes umfassen: Informationen zu den verwendeten Gefahrstoffen, die ermittelten Gefährdungen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sowie Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen.

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