Kostenlos · CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrstoffetikett erstellen

CLP-konformes Etikett in Sekunden. H/P-Sätze automatisch aus dem Sicherheitsdatenblatt scannen, Piktogramme werden abgeleitet, PDF direkt herunterladen.

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Was der Generator leistet

Vom Sicherheitsdatenblatt zum fertigen Etikett

H/P-Sätze eingeben und sofort ein CLP-konformes Etikett mit korrekten Piktogrammen und Mindestgröße sehen.

SDB automatisch scannen

Sicherheitsdatenblatt hochladen oder H/P-Sätze einfügen. Der Generator erkennt die Sätze und leitet GHS-Piktogramme sowie Signalwort nach Art. 26 CLP automatisch ab.

Live-Vorschau in Echtzeit

Das Etikett wird während der Eingabe live gerendert, inklusive automatischer Layoutanpassung an die vorgeschriebene Mindestgröße nach Behältervolumen.

Kostenlos, PDF-Download

Kein Login, kein Account. Für den PDF-Download genügt eine E-Mail-Adresse, damit Sie das Etikett jederzeit erneut abrufen können.

Manuell vs. Generator

6 Arbeitsschritte. Automatisiert.

Dieses Beispiel zeigt, wie unterschiedlich der Aufwand ausfällt, je nachdem ob Sie ein Etikett von Hand oder mit dem Generator erstellen.

Manuell erstellt
Hoher Aufwand
1
SDB Abschnitt 2 manuell auswerten
2
H- und P-Sätze einzeln nachschlagen
3
GHS-Piktogramme nach Anhang V prüfen
4
Mindestgröße nach Volumen berechnen
5
Layout von Hand in Word/Design-Tool bauen
6
Rechtskonformität hoffen
Mit CLP-Generator
Automatisiert
SDB hochladen oder Sätze einfügen
Piktogramme automatisch abgeleitet
Signalwort automatisch bestimmt
Mindestgröße automatisch berechnet
Layout automatisch optimiert
PDF sofort exportierbar

Vereinfachte Darstellung. Die finale Einstufung und Kennzeichnung bleibt in der Verantwortung des Inverkehrbringers.

Gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Ihr CLP-Etikett

SDB hochladen, H-Sätze scannen, Piktogramme werden automatisch abgeleitet. Vorschau in Echtzeit, PDF-Download nach E-Mail-Angabe.

Kein LoginDSGVO-konformKostenlos
01
Etikett konfigurieren
Pflichtangaben nach Art. 17 CLP-Verordnung

Der Generator ist ein Hilfsmittel. Die rechtliche Verantwortung für Einstufung und Kennzeichnung liegt beim Inverkehrbringer. Für verbindliche Einstufungen Gefahrstoffexperten hinzuziehen.

CLP-konforme Gefahrstoffetiketten richtig erstellen

CLP-Verordnung: Kennzeichnungspflicht für jeden Gefahrstoff

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verpflichtet jeden, der gefährliche Stoffe oder Gemische in Verkehr bringt, zur korrekten Kennzeichnung der Verpackung. Dazu gehören GHS-Piktogramme, Signalwort, H- und P-Sätze sowie bei Gemischen der UFI-Code. Fehler bei der Kennzeichnung zählen zu den häufigsten Beanstandungen bei Marktüberwachungen.

Pflichtangaben nach Artikel 17 CLP-Verordnung

Jedes Gefahrstoffetikett muss Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten, den Produktidentifikator, GHS-Piktogramme, Signalwort sowie H- und P-Sätze enthalten. Bei Abgabe an die Öffentlichkeit kommt die Nennmenge hinzu, bei meldepflichtigen Gemischen zusätzlich der UFI-Code. Der Generator trägt alle Pflichtangaben automatisch in die Vorschau ein.

GHS-Piktogramme und Signalwort richtig ableiten

Aus den H-Sätzen eines Stoffs ergeben sich die erforderlichen GHS-Piktogramme und das Signalwort. Artikel 26 der CLP-Verordnung regelt dabei Vorrangregeln, etwa wenn ein Piktogramm ein anderes überflüssig macht. Der Generator wendet diese Regeln automatisch an und reduziert so das Risiko einer fehlerhaften Kennzeichnung.

Wie der Generator arbeitet

Der CLP-Etikett-Generator liest H- und P-Sätze aus dem Sicherheitsdatenblatt oder aus manueller Eingabe, leitet Piktogramme und Signalwort ab und berechnet die vorgeschriebene Mindestgröße nach Behältervolumen. Für die endgültige rechtliche Bewertung der Einstufung empfiehlt sich die Prüfung durch einen Gefahrstoffexperten.

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Gefahrstoffmanagement im Überblick

FAQ

Häufige Fragen

Jeder, der gefährliche Stoffe oder Gemische in Verkehr bringt, ist nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verpflichtet, die Verpackung mit einem vorschriftsmäßigen Etikett zu versehen. Das gilt für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender.
Nach Artikel 17 der CLP-Verordnung sind Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten, der Produktidentifikator, GHS-Piktogramme, Signalwort, H-Sätze und P-Sätze verpflichtend. Bei Abgabe an die Öffentlichkeit kommt die Nennmenge hinzu, bei meldepflichtigen Gemischen zusätzlich der UFI-Code. Der Generator berücksichtigt alle Pflichtangaben automatisch.
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der seit 2021 auf Etiketten von gefährlichen Gemischen vorgeschrieben ist, die der Meldepflicht nach Artikel 45 der CLP-Verordnung unterliegen. Der UFI wird im ECHA-Portal erzeugt und verknüpft das Etikett eindeutig mit der Rezepturformulierung.
Nach Artikel 22 der CLP-Verordnung sind im Normalfall maximal 6 Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf dem Etikett erlaubt. Nur wenn Art und Schwere der Gefahr mehr erfordern, darf davon abgewichen werden. Der Generator weist Sie automatisch auf das Limit hin.
Die Mindestabmessungen richten sich nach dem Fassungsvermögen der Verpackung. Für Verpackungen bis 3 Liter gilt mindestens 52×74 mm, bis 50 Liter 74×105 mm, bis 500 Liter 105×148 mm und über 500 Liter 148×210 mm. Das Tool ermittelt die passende Mindestgröße automatisch anhand des eingetragenen Volumens.
Ja. Für Gemische sind im Generator zusätzlich das UFI-Feld und die Nennmenge (bei Abgabe an die Öffentlichkeit) aktiv. Das Tool prüft automatisch, ob ein UFI angegeben wurde.
Nein. Der Generator ist ein Hilfsmittel zur strukturierten Erstellung von Etiketten auf Basis Ihrer Eingaben. Die rechtliche Verantwortung für die Korrektheit der Einstufung und Kennzeichnung liegt beim Inverkehrbringer. Für verbindliche Einstufungen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Gefahrstoffexperten.

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