ADR 1.1.3.6 Freistellung

1000-Punkte-Rechner: Gefahrgutfreistellung sofort prüfen

UN-Nummer eingeben, Menge angeben, Ergebnis in Sekunden. Kostenlos prüfen, ob Ihr Transport unter die ADR 1.1.3.6 Erleichterungen fällt.

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Was der Rechner für Sie leistet

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Vollständige ADR-Datenbank mit Transportkategorien, Multiplikatoren und Tunnelbeschränkungen. Kein manuelles Nachschlagen mehr.

Freistellung in Sekunden prüfen

Mehrere Gefahrgüter kombinieren, Punkte summieren und sofort sehen, ob die ADR 1.1.3.6 Erleichterungen greifen.

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Berechnungsprotokoll direkt als Dokument erhalten. Sofort einsatzbereit als Nachweis bei der Transportkontrolle.

ADR 1.1.3.6

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UN-Nummer eingeben, Menge und Verpackungsgruppe festlegen. Der Rechner zeigt sofort, ob Ihr Transport unter die 1000-Punkte-Freistellung fällt.

SeDi-TechADR 1.1.3.6

1000-Punkte-Rechner

Freistellungsrechner für Gefahrguttransporte – kostenlos von ADR-Experten.

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Was ist die ADR 1.1.3.6 Freistellungsregelung?

ADR 1.1.3.6 ist die internationale Freistellungsregelung des Europäischen Gefahrgutabkommens (ADR) für den Straßentransport. Sie erlaubt erhebliche Erleichterungen, wenn die berechnete Gesamtpunktzahl aller gefährlichen Güter auf einer Beförderungseinheit den Schwellenwert von 1.000 Punkten nicht überschreitet.

Die Regelung gilt pro Beförderungseinheit (Fahrzeug oder Fahrzeugkombination), nicht pro Stoff oder Lieferung. Maßgeblich ist die Summe aller Punktewerte zum Zeitpunkt der Beförderung.

Wichtiger Hinweis

Unter 1.000 Punkten handelt es sich weiterhin um echtes Gefahrgut. Die Regelung gewährt Erleichterungen bei bestimmten Pflichten, hebt die Gefahrgutvorschriften aber nicht vollständig auf.

Transportkategorien und Multiplikatoren

Jeder Stoff nach ADR ist einer Transportkategorie (0 bis 4) zugeteilt. Diese Kategorie bestimmt, wie viele Punkte eine bestimmte Menge auf der Beförderungseinheit ergibt:

KategorieHöchstmenge je BfEFaktorHinweis
Kat. 00Keine Freistellungsoption. Stoff ist generell ausgeschlossen.
Kat. 12050Explosionsgefährliche und entzündbare Stoffe hoher Priorität.
Kat. 23333Viele giftige, ätzende und entzündbare Flüssigkeiten.
Kat. 31.0001Weniger gefährliche Stoffe, z.B. Diesel (UN 1202).
Kat. 4unbegrenzt0Kein Punktebeitrag, aber Grundanforderungen gelten.

Berechnung bei gemischten Ladungen

Werden verschiedene Gefahrgüter auf einer Beförderungseinheit transportiert, addiert man die Punkte jeder Teilmenge:

Berechnungsbeispiel

UN 1993 (Transportkategorie 3), 500 L: 500 x 1 = 500 Punkte

UN 2924 (Transportkategorie 2), 150 L: 150 x 3 = 450 Punkte

Gesamtsumme: 950 Punkte < 1.000 – Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6 gelten.

Was entfällt unter 1.000 Punkten?

Erleichterungen

  • Keine orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich
  • Keine Großzettel (Placards) am Fahrzeug
  • Kein Gefahrgutbeauftragter pflichtmäßig zu bestellen (sofern keine weiteren Pflichten bestehen)
  • Bestimmte Begleitpapiere entfallen (stoffabhängig)
  • Keine Ausrüstungspflicht nach ADR 8.1.5

Weiterhin Pflicht

  • Feuerlöscher im Fahrzeug (ADR 8.1.4)
  • Schriftliche Weisungen für den Fahrer (ADR 5.4.3)
  • Grundlegende Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften
  • Einhaltung der Zusammenladeverbote
  • Alkohol- und Drogenverbot für den Fahrer

Unsicher, ob Ihre Güter unter die Regelung fallen? Unsere zertifizierten Gefahrgutberater prüfen Ihre Transportkette und beraten Sie individuell.

FAQ

Häufige Fragen

ADR 1.1.3.6 ist eine Freistellungsregelung für den Straßentransport gefährlicher Güter. Unterschreitet die berechnete Punktesumme aller Gefahrgüter auf einer Beförderungseinheit den Schwellenwert von 1.000 Punkten, gelten wesentliche Erleichterungen: keine orangefarbene Kennzeichnung, keine Placards am Fahrzeug, kein Pflicht-Gefahrgutbeauftragter (sofern keine weiteren Pflichten bestehen). Der Transport ist dennoch Gefahrgut und unterliegt den Grundanforderungen des ADR.
Jeder Stoff und jedes Objekt nach ADR ist einer Transportkategorie (0 bis 4) zugeordnet. Die Menge je Stoff wird mit dem Kategorienfaktor multipliziert (Kategorie 1: Faktor 50, Kategorie 2: Faktor 3, Kategorie 3: Faktor 1, Kategorie 4: Faktor 0). Die Summe aller Einzelwerte ergibt die Gesamtpunktzahl. Liegt sie unter 1.000, greifen die Erleichterungen.
Wenn die Gesamtpunktzahl 1.000 erreicht oder überschreitet, gelten die vollen ADR-Anforderungen: Fahrzeugkennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln, Placards, gegebenenfalls Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und alle weiteren ADR-Pflichten entsprechend Ihrer Stoffe und Mengen. Unser Rechner informiert Sie sofort, wenn der Grenzwert überschritten wird.
Der Rechner erzeugt ein Berechnungsprotokoll, das als Nachweis bei Transportkontrollen dienen kann. Für das vollständige Beförderungsdokument nach ADR 5.4.1 sind weitere Angaben erforderlich. Das Protokoll dokumentiert die Punkteberechnung und die Grundlage für die Inanspruchnahme der Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
Ja. Die 1000-Punkte-Regelung gilt für die Gesamtheit aller gefährlichen Güter auf einer Beförderungseinheit, unabhängig von der Anzahl der Sendungen oder Empfänger. Stoffe der Transportkategorie 0 können grundsätzlich nicht in die Berechnung einbezogen werden und schließen die Freistellung aus, wenn sie vorhanden sind.
Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten richtet sich nicht allein nach der 1000-Punkte-Regelung, sondern nach dem Umfang der Gefahrguttätigkeit des Unternehmens (GGBG). Auch Unternehmen, die regelmäßig unter 1.000 Punkten transportieren, können beauftragtenpflichtig sein. Unsere Gefahrgutberater klären das in einem Erstgespräch.

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