1000-Punkte-Rechner: Gefahrgutfreistellung sofort prüfen
UN-Nummer eingeben, Menge angeben, Ergebnis in Sekunden. Kostenlos prüfen, ob Ihr Transport unter die ADR 1.1.3.6 Erleichterungen fällt.
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Was der Rechner für Sie leistet
Alle UN-Nummern ab Werk
Vollständige ADR-Datenbank mit Transportkategorien, Multiplikatoren und Tunnelbeschränkungen. Kein manuelles Nachschlagen mehr.
Freistellung in Sekunden prüfen
Mehrere Gefahrgüter kombinieren, Punkte summieren und sofort sehen, ob die ADR 1.1.3.6 Erleichterungen greifen.
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ADR 1.1.3.6
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UN-Nummer eingeben, Menge und Verpackungsgruppe festlegen. Der Rechner zeigt sofort, ob Ihr Transport unter die 1000-Punkte-Freistellung fällt.
1000-Punkte-Rechner
Freistellungsrechner für Gefahrguttransporte – kostenlos von ADR-Experten.
Hat der Rechner geholfen?
Google-Bewertung hinterlassenWas ist die ADR 1.1.3.6 Freistellungsregelung?
ADR 1.1.3.6 ist die internationale Freistellungsregelung des Europäischen Gefahrgutabkommens (ADR) für den Straßentransport. Sie erlaubt erhebliche Erleichterungen, wenn die berechnete Gesamtpunktzahl aller gefährlichen Güter auf einer Beförderungseinheit den Schwellenwert von 1.000 Punkten nicht überschreitet.
Die Regelung gilt pro Beförderungseinheit (Fahrzeug oder Fahrzeugkombination), nicht pro Stoff oder Lieferung. Maßgeblich ist die Summe aller Punktewerte zum Zeitpunkt der Beförderung.
Wichtiger Hinweis
Unter 1.000 Punkten handelt es sich weiterhin um echtes Gefahrgut. Die Regelung gewährt Erleichterungen bei bestimmten Pflichten, hebt die Gefahrgutvorschriften aber nicht vollständig auf.
Transportkategorien und Multiplikatoren
Jeder Stoff nach ADR ist einer Transportkategorie (0 bis 4) zugeteilt. Diese Kategorie bestimmt, wie viele Punkte eine bestimmte Menge auf der Beförderungseinheit ergibt:
| Kategorie | Höchstmenge je BfE | Faktor | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Kat. 0 | 0 | – | Keine Freistellungsoption. Stoff ist generell ausgeschlossen. |
| Kat. 1 | 20 | 50 | Explosionsgefährliche und entzündbare Stoffe hoher Priorität. |
| Kat. 2 | 333 | 3 | Viele giftige, ätzende und entzündbare Flüssigkeiten. |
| Kat. 3 | 1.000 | 1 | Weniger gefährliche Stoffe, z.B. Diesel (UN 1202). |
| Kat. 4 | unbegrenzt | 0 | Kein Punktebeitrag, aber Grundanforderungen gelten. |
Berechnung bei gemischten Ladungen
Werden verschiedene Gefahrgüter auf einer Beförderungseinheit transportiert, addiert man die Punkte jeder Teilmenge:
Berechnungsbeispiel
UN 1993 (Transportkategorie 3), 500 L: 500 x 1 = 500 Punkte
UN 2924 (Transportkategorie 2), 150 L: 150 x 3 = 450 Punkte
Gesamtsumme: 950 Punkte < 1.000 – Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6 gelten.
Was entfällt unter 1.000 Punkten?
Erleichterungen
- Keine orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich
- Keine Großzettel (Placards) am Fahrzeug
- Kein Gefahrgutbeauftragter pflichtmäßig zu bestellen (sofern keine weiteren Pflichten bestehen)
- Bestimmte Begleitpapiere entfallen (stoffabhängig)
- Keine Ausrüstungspflicht nach ADR 8.1.5
Weiterhin Pflicht
- Feuerlöscher im Fahrzeug (ADR 8.1.4)
- Schriftliche Weisungen für den Fahrer (ADR 5.4.3)
- Grundlegende Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften
- Einhaltung der Zusammenladeverbote
- Alkohol- und Drogenverbot für den Fahrer
Unsicher, ob Ihre Güter unter die Regelung fallen? Unsere zertifizierten Gefahrgutberater prüfen Ihre Transportkette und beraten Sie individuell.
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