Gefahrstoff · Kennzeichnung

GHS-Gefahrstoffpiktogramme: alle 9 Symbole erklärt.

Seit dem 1. Juni 2017 sind die rot-weißen GHS-Piktogramme in der EU verbindlich. Hier erfahren Sie, was jedes Symbol bedeutet, wie Stoffe eingestuft werden und welche Prioritätsregeln bei mehrfacher Kennzeichnung gelten.

Was sind GHS-Gefahrenpiktogramme?

Seit dem 1. Juni 2017 müssen alle Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, mit den rot-weißen GHS-Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sein. Jedes Piktogramm besteht aus einer roten Raute, einem weißen Hintergrund und einem schwarzen Symbol, das die Art der Gefährdung auf einen Blick kommuniziert.

Die Piktogramme basieren auf dem Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen und sind in der EU durch die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 verbindlich. Sie sind weltweit einheitlich und ermöglichen eine schnelle Gefahrenkommunikation unabhängig von der Sprache.

Die 9 GHS-Piktogramme im Überblick

Explosiv

GHS01

Explosiv

Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen explodieren können. Beispiele: Feuerwerkskörper, Munition, bestimmte organische Peroxide.

Entzündbar

GHS02

Entzündbar

Hohe Brandgefahr, besonders in der Nähe von Wärme- oder Zündquellen. Beispiele: Benzin, Lampenöl, Nagellackentferner.

Brandfördernd

GHS03

Brandfördernd

Kann Brände und Explosionen verstärken, selbst nicht brennbar. Beispiele: Bleichmittel, Sauerstoff, Wasserstoffperoxid.

Gas unter Druck

GHS04

Gas unter Druck

Druckgase können explodieren oder stark kühlen. Beispiele: Gasflaschen, Druckluftbehälter, flüssiger Stickstoff.

Ätzend / Korrosiv

GHS05

Ätzend / Korrosiv

Verursacht schwere Verätzungen an Haut und Augen, kann Metalle angreifen. Beispiele: Abflussreiniger, Salzsäure, Schwefelsäure.

Giftig

GHS06

Giftig

Bereits in kleinen Mengen gefährlich bis tödlich. Beispiele: Pestizide, Methanol, bestimmte Biozide.

Gesundheitsschädlich (Ausrufezeichen)

GHS07

Gesundheitsschädlich (Ausrufezeichen)

Weniger schwere, akute Gesundheitsgefahren wie Hautreizung, Augenreizung oder Schläfrigkeit. Beispiele: Reinigungsmittel, Kühlmittel, manche Lösemittel.

Gesundheitsgefährdend (chronisch)

GHS08

Gesundheitsgefährdend (chronisch)

Schwerwiegende chronische Gefährdungen: Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung. Beispiele: Benzol, Terpentin.

Umweltgefährlich

GHS09

Umweltgefährlich

Hochgiftig für Wasserorganismen, kann langfristig aquatische Ökosysteme schädigen. Beispiele: Pestizide, Biozide, Benzin.

Einstufungsprozess

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, ihre Stoffe und Gemische anhand der physikalischen, gesundheitlichen und umweltbezogenen Gefahreneigenschaften einzustufen. Die Einstufung bestimmt, welche GHS-Piktogramme und welche H-Sätze auf dem Produktetikett erscheinen müssen. Das Ergebnis wird im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts dokumentiert.

Prioritätsregeln bei mehreren Piktogrammen

Um Etiketten nicht zu überfrachten, gelten fünf Prioritätsregeln, die festlegen, welche Piktogramme bei gleichzeitigem Vorliegen entfallen dürfen:

GHS01 (Explosiv) ersetzt GHS02 und GHS03

Explosive Stoffe tragen nur GHS01, nicht zusätzlich GHS02 oder GHS03.

GHS06 (Giftig) ersetzt GHS07

Bei akuter Toxizität Kat. 1-3 entfällt GHS07.

GHS05 (Ätzend) ersetzt GHS07 für Haut-/Augenreizung

Bei ätzenden Stoffen entfällt GHS07 für Reizwirkung.

GHS08 (Atemwegs-Sensibilisierung) ersetzt bestimmte GHS07-Kombinationen

Gilt bei gleichzeitiger Hautsensibilisierung nach Kat. 1.

GHS02/GHS06 machen GHS04 optional

Das Druckgaspiktogramm kann entfallen, wenn GHS02 oder GHS06 vorhanden sind.

GHS-Piktogramme im Gefahrstoffkataster

Im Gefahrstoffkataster werden die GHS-Piktogramme direkt aus dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers extrahiert. Dadurch zeigt das Kataster jederzeit die aktuell gültige herstellerspezifische Kennzeichnung, nicht eine generische Datenbankversion. Das ist entscheidend für die Rechtssicherheit bei Audits und Gefährdungsbeurteilungen.

FAQ

Häufige Fragen

GHS steht für "Globally Harmonized System" – ein international standardisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. In der EU ist es durch die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 verbindlich vorgeschrieben.
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sind dafür verantwortlich, dass Stoffe und Gemische korrekt eingestuft und mit den entsprechenden GHS-Piktogrammen gekennzeichnet werden.
GHS07 (Ausrufezeichen) warnt vor weniger schweren, akuten Gefahren wie Hautreizung oder Augenirritation. GHS08 (Gesundheitsgefahr) kennzeichnet schwerwiegendere chronische Gefährdungen wie Karzinogenität, Mutagenität oder Reproduktionstoxizität.
Nein. Das GHS ist ein globales System. In der EU sind die Piktogramme durch die CLP-Verordnung verbindlich. Außerhalb der EU gelten nationale Umsetzungen, die auf demselben GHS-Standard basieren.

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