Gefahrgut · ADR Kennzeichnung

Orangefarbene Tafel: Kemler-Nummer, UN-Nummer & Anbringung.

Die orangefarbene Warntafel ist das sichtbarste Kennzeichen im Gefahrguttransport. Hier erfahren Sie, was die Zahlen bedeuten, welche zwei Varianten es gibt und wann die Anbringungspflicht greift.

Bedeutung der orangefarbenen Tafel

Die orangefarbene Warntafel ist die auffälligste Kennzeichnung im Gefahrguttransport nach ADR. Sie ermöglicht Rettungskräften, Polizei und Feuerwehr bereits aus Entfernung zu erkennen, dass ein Fahrzeug gefährliche Güter transportiert, und welche Art von Gefahr vorliegt.

Die Tafel muss aus retroreflektierendem Material bestehen, mindestens 15 Minuten feuerbeständig sein (ADR 5.3.2.2.1) und die Maße 300 mm × 400 mm aufweisen. Zahlen müssen mindestens 100 mm hoch und 15 mm stark sein.

Zwei Varianten

Neutrale orangefarbene Tafel

Vollständig orange, ohne Zahlen. Wird an Fahrzeugen angebracht, die nicht kennzeichnungspflichtige Mengen oder Güter in Versandstücken (keine Tanks) transportieren, aber die 1000-Punkte-Grenze überschreiten.

Nummerntafel

Trägt oben die Kemler-Nummer (Nummer zur Kennung der Gefahr) und unten die UN-Nummer. Pflicht bei Tankfahrzeugen und bei loser Schüttgutbeförderung für jeden einzelnen Stoff.

Die Kemler-Nummer (obere Zahl)

Die Kemler-Nummer (offiziell: Nummer zur Kennung der Gefahr) besteht aus zwei oder drei Ziffern, die jeweils eine Gefahreneigenschaft des Stoffs beschreiben. Sind zwei gleiche Ziffern nebeneinander (z.B. 33), bedeutet dies eine Verstärkung der jeweiligen Gefahr. Ein vorangestelltes "X" warnt vor gefährlicher Reaktion mit Wasser.

ZifferBedeutung in der Kemler-Nummer
1Explosionsgefahr
2Gasaustrittsgefahr
3Entzündungsgefahr flüssiger Stoffe oder Gase
4Entzündungsgefahr fester Stoffe
5Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6Giftigkeit / Ansteckungsgefahr
7Radioaktivität
8Ätz- oder Korrosionsgefahr
9Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
0Keine zusätzliche Gefahr
X (vorangestellt)Gefährliche Reaktion mit Wasser – kein Wasser zur Brandbekämpfung

Praxisbeispiele

33

1203

Benzin

33 = hochentzündliche Flüssigkeit

80

1824

Natriumhydroxidlösung

80 = ätzende oder korrosive Wirkung

X338

1789

Salzsäure

X = reagiert gefährlich mit Wasser, 3 = entzündbar, 8 = ätzend

268

1017

Chlor

2 = Gasaustritt, 6 = giftig, 8 = ätzend

Wann muss die Tafel angebracht werden?

Die Anbringungspflicht beginnt, wenn die transportierte Gefahrgutmenge die Freigrenze der 1000-Punkte-Regel überschreitet, oder wenn es sich um Tankfahrzeuge oder Fahrzeuge mit loser Schüttung handelt. Die Tafeln müssen senkrecht am Fahrzeug befestigt sein und auch bei schlechter Sicht ablesbar bleiben.

Anbringungsvorschriften

  • Senkrechte Anbringung vorne und hinten am Fahrzeug
  • Befestigung so, dass die Tafeln beim Transport nicht abfallen können
  • Bei Nichtgebrauch müssen die Tafeln abgedeckt oder entfernt werden
  • Bei Tankfahrzeugen zusätzlich seitliche Anbringung je Tankabschnitt

Strafen bei Verstößen

Fehlende oder falsch angebrachte orangefarbene Tafeln können zu empfindlichen Bußgeldern für Fahrer und Unternehmen führen. Behörden und Polizei kontrollieren die Kennzeichnungspflicht regelmäßig.

Unsicher, welche Kemler- und UN-Nummern für Ihre Transporte gelten? Unsere Gefahrgutberatung prüft Ihre Kennzeichnung und sorgt für korrekte Anbringung nach ADR.

FAQ

Häufige Fragen

Die orangefarbene Warntafel ist eine vorgeschriebene Kennzeichnung für Fahrzeuge im Gefahrguttransport nach ADR. Sie misst 300 mm × 400 mm, hat eine Mindestfeuerwiderstandsdauer von 15 Minuten und weist Rettungskräfte auf das transportierte Gefahrgut hin.
Die obere Zahl ist die Kemler-Nummer (Nummer zur Kennung der Gefahr): Sie beschreibt die Art der Gefahr (z.B. 33 = hochentzündliche Flüssigkeit). Die untere Zahl ist die UN-Nummer: Sie identifiziert den Stoff weltweit eindeutig (z.B. 1203 = Benzin).
Die orangefarbene Tafel ist Pflicht, wenn die transportierte Gefahrgutmenge die Freigrenze der 1000-Punkte-Regel überschreitet. Bei Tankfahrzeugen und bestimmten Stoffen gilt die Kennzeichnungspflicht unabhängig von der Menge.
Ein vorangestelltes "X" in der Kemler-Nummer (z.B. X333) bedeutet, dass der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert. Die Löschung mit Wasser ist dann verboten.

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