Gefahrgut · ADR 1.1.3.6

Die 1000-Punkte-Regel: Berechnung, Erleichterungen & Pflichten.

Unter 1000 Punkten gelten im ADR erhebliche Erleichterungen – aber nicht unbegrenzt. Hier erfahren Sie, wie Punkte berechnet werden, was entfällt und was trotzdem zwingend einzuhalten ist.

Was bedeutet die 1000-Punkte-Regelung?

Die 1000-Punkte-Regel (ADR Abschnitt 1.1.3.6) ist eine Freistellungsregelung für den Straßentransport gefährlicher Güter. Sie ermöglicht erhebliche Erleichterungen, wenn die berechnete Gesamtmenge auf einer Beförderungseinheit den Schwellenwert von 1000 Punkten nicht überschreitet.

Häufiges Missverständnis

Unter 1000 Punkten handelt es sich weiterhin um echtes Gefahrgut. Die Regelung gewährt Erleichterungen bei bestimmten Pflichten, hebt aber nicht die Gefahrgutvorschriften insgesamt auf.

Transportkategorien und Höchstmengen

Jeder Stoff und jedes Objekt nach ADR ist einer Transportkategorie (0 bis 4) zugeordnet. Diese Kategorie legt fest, wie viele Punkte eine bestimmte Menge des Guts auf der Beförderungseinheit ergibt:

TransportkategorieHöchstmenge je BeförderungseinheitHinweis
Kategorie 00Keine Freigrenze, kein Einsatz der 1000-Punkte-Regelung möglich.
Kategorie 120Multiplikationsfaktor 50. Sehr gefährliche Stoffe (z.B. Kat. 0 der alten Klassifizierung).
Kategorie 2333Multiplikationsfaktor 3. Mäßig gefährliche Stoffe.
Kategorie 31000Multiplikationsfaktor 1. Weniger gefährliche Stoffe.
Kategorie 4unbegrenztKein Beitrag zur Punktesumme, aber Grundanforderungen gelten weiterhin.

Berechnung bei gemischten Ladungen

Werden verschiedene Gefahrgüter auf einer Beförderungseinheit transportiert, summiert man die Punkte jeder Teilmenge:

Berechnungsbeispiel

Transportkategorie 2, 200 kg: 200 × 3 = 600 Punkte

Transportkategorie 3, 300 kg: 300 × 1 = 300 Punkte

Summe: 900 Punkte (unter 1000 → Erleichterungen gelten)

Stoffe der Transportkategorie 0 können grundsätzlich nicht in die 1000-Punkte-Berechnung einbezogen werden. Sie dürfen auf der Beförderungseinheit nur in den nach ADR zugelassenen Mengen befördert werden.

Was entfällt unter 1000 Punkten?

  • Keine Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (sofern keine anderen Pflichten bestehen)
  • Keine orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs
  • Keine Großzettel (Placards) am Fahrzeug
  • Bestimmte Begleitpapiere entfallen (abhängig vom Stoff)
  • Keine Ausrüstungspflicht nach ADR 8.1.5 (Fahrzeugausrüstung)

Was gilt trotzdem?

  • !Feuerlöscher im Fahrzeug (ADR 8.1.4)
  • !Schriftliche Weisungen für den Fahrer (ADR 5.4.3)
  • !Grundlegende Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften
  • !Alkohol- und Drogenverbot für den Fahrer
  • !Beförderungsverbote und Zusammenladeverbote beachten

Dokumentation

Auch wenn die 1000-Punkte-Regelung greift, sind grundlegende Beförderungsdokumente erforderlich. Es empfiehlt sich, die Punkteberechnung zu dokumentieren und bereitzuhalten, um bei einer Kontrolle die Anwendung der Erleichterungen nachweisen zu können.

Bei Fragen zur korrekten Klassifizierung und Punkteberechnung Ihrer Güter steht Ihnen unsere Gefahrgutberatung zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen

Die 1000-Punkte-Regel (ADR Abschnitt 1.1.3.6) ermöglicht Erleichterungen beim Transport gefährlicher Güter, wenn die Gesamtmenge auf einer Beförderungseinheit einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet. Die Menge wird in Punkten berechnet, die sich aus Transportkategorie und tatsächlicher Menge ergeben.
Unter 1000 Punkten entfallen unter anderem: die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (sofern keine anderen ADR-Pflichten bestehen), die orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs sowie bestimmte Dokumentationspflichten. Grundlegende Sicherheitsanforderungen wie Feuerlöscher und schriftliche Weisungen bleiben jedoch bestehen.
Bei verschiedenen Gefahrgütern auf einer Beförderungseinheit multipliziert man die Menge jedes Guts mit dem Faktor seiner Transportkategorie (Kat. 1: Faktor 50, Kat. 2: Faktor 3, Kat. 3: Faktor 1) und addiert alle Teilwerte. Ist die Summe 1000 oder weniger, gelten die Erleichterungen.
Die 1000-Punkte-Regel ist spezifisch für den Straßentransport nach ADR. Für Seefracht (IMDG) und Luftfracht (IATA) gelten eigene Mengenfreigrenzen und Erleichterungsregelungen.

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