Gefahrgut · ADR Kapitel 3.4

Begrenzte Mengen (LQ): Verpackung, Kennzeichnung & Erleichterungen.

Die LQ-Freistellung nach ADR 3.4 ermöglicht vereinfachte Transportbedingungen bei kleinen Mengen gefährlicher Güter. Hier erfahren Sie, wann sie gilt, was die LQ-Raute bedeutet und was trotzdem einzuhalten ist.

Was sind begrenzte Mengen (LQ)?

Die Freistellung für begrenzte Mengen (Limited Quantities, LQ) nach ADR Kapitel 3.4 ermöglicht vereinfachte Transportbedingungen für kleine Mengen gefährlicher Güter. Voraussetzung ist, dass die Güter in kleinen Innenverpackungen (max. 5 kg oder 5 L) korrekt verpackt und mit der LQ-Raute gekennzeichnet sind.

Ob und in welcher Menge ein Stoff als begrenzte Menge transportiert werden darf, ergibt sich aus Spalte 7a der ADR-Gefahrguttabelle (Tabelle A). Ein Wert von "0" bedeutet, dass für diesen Stoff keine LQ-Freistellung möglich ist.

Beispiel aus der ADR-Tabelle

UN 1993 Entzündbare Flüssigkeit, n.a.g. (Klasse 3, VG II): Spalte 7a = 1 L
Die Innenverpackung darf also maximal 1 L enthalten, die Außenverpackung max. 30 kg Brutto.

Verpackungsanforderungen

Innenverpackung

Feststoffe: max. 5 kg. Flüssigkeiten: max. 5 L. Der genaue Wert steht in Spalte 7a der ADR-Tabelle A.

Außenverpackung

Max. 30 kg Bruttogewicht bei Kartons/Kisten, max. 20 kg bei Tabletts in Schrumpf- oder Stretchfolie.

UN-Codierung

Die Zusammenpackung muss nicht zugelassen oder UN-codiert sein. UN-codierte Verpackungen sind jedoch zulässig.

Flüssigkeiten

Bei Flüssigkeiten muss Kopfraum für die Wärmedehnung vorhanden sein. Säuren/Laugen in Glas/Keramik benötigen eine starre Zwischenverpackung.

Verschiedene Güter

Verschiedene Gefahrgüter dürfen zusammengepackt werden, wenn keine gefährlichen Wechselwirkungen möglich sind.

Kennzeichnung

Versandstücke müssen mit der LQ-Raute gekennzeichnet werden: eine auf die Spitze gestellte quadratische Raute mit schwarzer Umrandung und weißem oder kontrastierendem Hintergrund. Mindestgröße 100 mm × 100 mm, die auf 50 mm × 50 mm reduziert werden darf, wenn die Verpackungsgröße es erfordert.

Bei Flüssigkeiten sind zusätzlich Orientierungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Versandstücks anzubringen.

Soll die Sendung auch als Luftfracht (IATA) befördert werden, darf auf der LQ-Raute das Zeichen "Y" angebracht werden, das die Zulässigkeit für den Lufttransport signalisiert.

Umverpackung (Overpack)

Werden LQ-Versandstücke in einer Umverpackung (Overpack) zusammengefasst, muss die Umverpackung außen mit der LQ-Raute (100 mm × 100 mm) und der Aufschrift "UMVERPACKUNG" in mindestens 12 mm Schriftgröße gekennzeichnet werden. Auch die Orientierungspfeile der enthaltenen Flüssigkeitssendungen müssen nach außen erkennbar sein.

Was entfällt bei LQ-Transporten?

  • Beförderungsdokumente nach ADR 5.4.1 (Gefahrgutbegleitpapier)
  • Schriftliche Weisungen für den Fahrer
  • ADR-Schulung des Fahrers (Schulungszeugnis)
  • Großzettel (Placards) am Fahrzeug
  • Orangefarbene Tafeln (in den meisten Fällen)

Was dennoch gilt

Der Versender muss dem Beförderer das Gesamtbruttogewicht der LQ-Güter in nachweisbarer Form mitteilen. Auch wenn keine Fahrerschulung nach ADR vorgeschrieben ist, müssen alle beteiligten Personen über den sicheren Umgang mit den Gütern informiert sein.

Fahrzeugkennzeichnung

Fahrzeuge über 12 t zulässige Gesamtmasse, die mehr als 8 t LQ-Güter (Bruttogewicht) transportieren, müssen vorne und hinten das LQ-Zeichen (250 mm × 250 mm) anbringen.

Die Pflicht entfällt, wenn das Fahrzeug bereits orangefarbene Tafeln trägt (z.B. wegen Überschreiten anderer Mengengrenzen).

Bei Fragen zur korrekten LQ-Klassifizierung und Kennzeichnung Ihrer Sendungen steht Ihnen unsere Gefahrgutberatung zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen

Begrenzte Mengen (Limited Quantities, LQ) nach ADR Kapitel 3.4 ermöglichen vereinfachte Transportbedingungen, wenn gefährliche Güter in kleinen Innenverpackungsmengen (max. 5 kg Feststoffe oder 5 L Flüssigkeiten) verpackt sind und bestimmte Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen eingehalten werden.
Versandstücke müssen mit der LQ-Raute (schwarze Umrandung, weiße Mitte, mind. 100 mm × 100 mm) gekennzeichnet werden. Bei Flüssigkeiten sind zusätzlich Orientierungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten erforderlich. Fahrzeuge über 12 t müssen bei mehr als 8 t LQ-Gütern das LQ-Zeichen vorne und hinten tragen.
Nein, Beförderungsdokumente nach ADR 5.4.1 entfallen bei LQ-Sendungen. Der Versender muss dem Beförderer jedoch das Bruttogewicht in nachweisbarer Form mitteilen. Auch schriftliche Weisungen und eine Fahrerschulung nach ADR sind nicht vorgeschrieben.
Nein. Die Zusammenpackung muss nicht zugelassen oder UN-codiert sein. In der Praxis werden jedoch häufig UN-codierte Verpackungen verwendet, was ebenfalls zulässig ist.

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