Be- und Entladung Gefahrgut: Vorschriften, Prüfpflichten & Checkliste.
ADR Abschnitt 7.5 legt fest, was vor und während der Beladung gefährlicher Güter zu prüfen ist. Hier erfahren Sie, was die RSEB konkret vorschreibt und wann die Beladung verweigert werden muss.
ADR 7.5 – Vorschriften für Be- und Entladung
Kapitel 7.5 des ADR regelt die Sicherheitsanforderungen beim Beladen, Entladen und bei der Handhabung gefährlicher Güter. Es legt fest, was vor Beginn der Beladung zu prüfen ist, wann die Beladung verweigert werden muss und welche Verantwortlichkeiten Verlader und Befüller tragen.
Bei Ankunft am Lade- oder Entladeort müssen Fahrzeuge, Besatzung und Container den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Werden Mängel festgestellt, ist die Beladung zu verweigern.
Die Regelungen im Wortlaut
ADR 7.5.1.1
Bei Ankunft am Belade- oder Entladeort müssen Fahrzeuge, Besatzungsmitglieder und Container den Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Gefahrenschutz, Sauberkeit und einwandfreier Funktion der Ausrüstungen.
ADR 7.5.1.2
Die Beladung ist untersagt, wenn die Prüfung der Papiere oder die Sichtprüfung des Fahrzeugs, der Besatzung oder des Containers ergibt, dass diese nicht den Rechtsvorschriften entsprechen.
Was sagt die RSEB dazu?
Die Durchführungsrichtlinien Gefahrgut (RSEB) präzisieren die ADR-Anforderungen für die Praxis:
Zu 7.5.1.1 – Prüfung der Fahrzeugbesatzung
Die Prüfung der Fahrzeugbesatzung beschränkt sich auf die Kontrolle des ADR-Schulungszeugnisses und auf offensichtliche Anzeichen von Alkohol- oder Drogeneinfluss. Eine umfassende technische Fahrtauglichkeitsprüfung ist nicht vorgeschrieben.
Zu 7.5.1.2 – Was ist eine Sichtprüfung?
Eine Sichtprüfung bedeutet, dass offensichtliche Mängel erkennbar sein sollen, ohne dass besondere technische Hilfsmittel oder Spezialkenntnisse erforderlich wären. Versteckte Mängel müssen nicht entdeckt werden.
Checkliste Be- und Entladung
Die folgende Checkliste unterstützt beim systematischen Durchführen der Prüfungen nach ADR 7.5. Sie ersetzt nicht die vollständigen ADR-Vorschriften, gibt aber eine praxisnahe Orientierung:
Fahrzeug und Ausrüstung
Fahrpersonal
Dokumente
Ladung
Fragen zu ADR 7.5 oder zur Be- und Entladung?
Unsere Gefahrgutberatung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den sicheren Transport gefährlicher Güter, für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, See). Sprechen Sie uns an.
Weiterführende Artikel
FAQ
Häufige Fragen
Termin buchen
Erstgespräch & Demo
direkt hier buchen.
Kostenlos und unverbindlich. Wir zeigen Ihnen die Plattform live und geben eine erste Einschätzung für Ihr Gefahrstoffmanagement.