Gefahrgut · ADR 7.5

Be- und Entladung Gefahrgut: Vorschriften, Prüfpflichten & Checkliste.

ADR Abschnitt 7.5 legt fest, was vor und während der Beladung gefährlicher Güter zu prüfen ist. Hier erfahren Sie, was die RSEB konkret vorschreibt und wann die Beladung verweigert werden muss.

ADR 7.5 – Vorschriften für Be- und Entladung

Kapitel 7.5 des ADR regelt die Sicherheitsanforderungen beim Beladen, Entladen und bei der Handhabung gefährlicher Güter. Es legt fest, was vor Beginn der Beladung zu prüfen ist, wann die Beladung verweigert werden muss und welche Verantwortlichkeiten Verlader und Befüller tragen.

Bei Ankunft am Lade- oder Entladeort müssen Fahrzeuge, Besatzung und Container den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Werden Mängel festgestellt, ist die Beladung zu verweigern.

Die Regelungen im Wortlaut

ADR 7.5.1.1

Bei Ankunft am Belade- oder Entladeort müssen Fahrzeuge, Besatzungsmitglieder und Container den Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Gefahrenschutz, Sauberkeit und einwandfreier Funktion der Ausrüstungen.

ADR 7.5.1.2

Die Beladung ist untersagt, wenn die Prüfung der Papiere oder die Sichtprüfung des Fahrzeugs, der Besatzung oder des Containers ergibt, dass diese nicht den Rechtsvorschriften entsprechen.

Was sagt die RSEB dazu?

Die Durchführungsrichtlinien Gefahrgut (RSEB) präzisieren die ADR-Anforderungen für die Praxis:

Zu 7.5.1.1 – Prüfung der Fahrzeugbesatzung

Die Prüfung der Fahrzeugbesatzung beschränkt sich auf die Kontrolle des ADR-Schulungszeugnisses und auf offensichtliche Anzeichen von Alkohol- oder Drogeneinfluss. Eine umfassende technische Fahrtauglichkeitsprüfung ist nicht vorgeschrieben.

Zu 7.5.1.2 – Was ist eine Sichtprüfung?

Eine Sichtprüfung bedeutet, dass offensichtliche Mängel erkennbar sein sollen, ohne dass besondere technische Hilfsmittel oder Spezialkenntnisse erforderlich wären. Versteckte Mängel müssen nicht entdeckt werden.

Checkliste Be- und Entladung

Die folgende Checkliste unterstützt beim systematischen Durchführen der Prüfungen nach ADR 7.5. Sie ersetzt nicht die vollständigen ADR-Vorschriften, gibt aber eine praxisnahe Orientierung:

Fahrzeug und Ausrüstung

Fahrpersonal

Dokumente

Ladung

Fragen zu ADR 7.5 oder zur Be- und Entladung?

Unsere Gefahrgutberatung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den sicheren Transport gefährlicher Güter, für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, See). Sprechen Sie uns an.

FAQ

Häufige Fragen

ADR 7.5 regelt die sicheren Vorschriften für das Beladen, Entladen und die Handhabung gefährlicher Güter. Dazu gehören Fahrzeug- und Containerprüfungen, Sichtprüfungspflichten und die Bedingungen, unter denen die Beladung verweigert werden muss.
Vor der Beladung sind Dokumente zu prüfen und eine Sichtprüfung von Fahrzeug, Besatzung und Containern durchzuführen. Laut RSEB umfasst die Prüfung der Fahrzeugbesatzung das ADR-Schulungszeugnis und offensichtliche Anzeichen von Alkoholeinfluss.
Eine Sichtprüfung bedeutet, dass offensichtliche Mängel erkennbar sein sollen, ohne dass besondere technische Hilfsmittel oder Fachkenntnisse erforderlich sind. Der Verlader muss keine technische Prüfung durchführen, muss aber bei sichtbaren Mängeln die Beladung verweigern.
Verlader und Befüller tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die Vorschriften des ADR 7.5 vor Beginn der Belade- bzw. Entladetätigkeiten eingehalten werden.

Termin buchen

Erstgespräch & Demo
direkt hier buchen.

Kostenlos und unverbindlich. Wir zeigen Ihnen die Plattform live und geben eine erste Einschätzung für Ihr Gefahrstoffmanagement.

Terminbuchung via Cal.eu · EU-Server · DSGVO-konform · Kein Microsoft-Konto erforderlich
Lieber per Microsoft Teams?
oder direkt anrufen
+49 176 42 000 163
Kostenlose ErstberatungLangfristige PartnerschaftDSGVO-konformKI-gestütztes Gefahrstoffmanagement